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B-04-19 FINMA-Mitteilung 05/2020

Meldepflicht von Cyber-Attacken

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Covid-19 Überbrückungskredite

Keine Sorgfaltspflichten der Banken ?

Der Bundesrat beschloss und publizierte gestern die «COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung». Diese Notverordnung bezweckt die rasche und unbürokratische Gewährung von Krediten zur Überbrückung von Corona-bedingten Liquiditätsengpässen von KMU und tritt heute, 26. März 2020, in Kraft. Die Kredite werden durch die Banken zu fixen Bedingungen gewährt und durch Bürgschaftsgenossenschaften mit Bundesdeckung verbürgt. Die Prüfung von Krediten bis zu 500'000 soll innert 30 Minuten anhand formeller Erklärungen der Gesuchsteller erfolgen. Gibt es dabei Sorgfaltspflichten der Banken? Dieser Kommentar ist auch auf Französisch verfügbar. Der[...]

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