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A-31-10 GwV

Geldwäschereiverordnung

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Geldwäsche mithilfe von digitalen Vermögenswerten

Anpassung der Finanzindustrie trotz zunehmender Nutzung und steigender Risiken

Am 28. Februar 2024 legte die Interdepartementale Koordinationsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung des Bundesamts für Polizei (Fedpol) ihren zweiten Bericht über die Geldwäscherisiken im Zusammenhang mit digitalen Vermögenswerten (d.h. digitale Vermögenswerte, die auf der Blockchain-Technologie basieren, wie Bitcoin oder Ethereum) vor. Der Bericht ist für Finanzintermediäre, die in diesem Bereich tätig sind - insbesondere für Compliance-Funktionen - von Interesse und enthält verschiedene Empfehlungen zur Verbesserung des Kampfes gegen Geldwäsche. Er beleuchtet auch einige der Schwierigkeiten, mit denen Anbieter[...]

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