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A-35-30

Bundesgesetz über die Aufhebung des ZBstG und des IQG

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Das Steuergeheimnis geht dem Transparenzprinzip vor

Das Bundesgericht hat entschieden: Das Steuergeheimnis hat Vorrang vor dem Öffentlichkeitsprinzip (zur Veröffentlichung bestimmtes Urteil 1C_272/2022, das in öffentlicher Sitzung mit vier zu einer Stimme verkündet wurde). Hintergrund des Urteils ist ein Antrag der NGO Gesellschaft für bedrohte Völker, der sich auf das Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) stützt. Die NGO verlangte vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BZG) Zugang zu detaillierten Statistiken über die Goldeinfuhren der wichtigsten Schweizer Importeure für den Zeitraum 2014 bis 2017. Das BFDF lehnte den Antrag zunächst ab,[...]

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