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B-04-29 FINMA-Mitteilung 05/2021

Prävention und Bekämpfung von Greenwashing

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Internationale Sanktionen

Die Sperrung aufgrund der Ukraine-Verordnung hat Vorrang vor der Zwangsvollstreckung nach dem SchKG

Mit Urteil 5A_802/2024 vom 28. August 2025 (zur Veröffentlichung bestimmt) entschied das Bundesgericht die Frage, ob die auf der Grundlage der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Lage in der Ukraine (Ukraine-Verordnung) angeordneten Sperrungen Vorrang vor der Zwangsvollstreckung nach dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) haben. Im Juli 2024 erliess das Zürcher Betreibungsamt eine Verfügung, mit der ein gemäss SchKG eröffnetes Zwangsvollstreckungsverfahren ausgesetzt wurde. Das Verfahren betraf Vermögenswerte, die zudem gemäss Art. 15 Abs. 1 der Ukraine-Verordnung gesperrt[...]

Ausübung einer Tätigkeit ohne Bewilligung

Die Folge ist die Zwangsliquidation

In einem kürzlich zur Veröffentlichung bestimmten Urteil (Urteil 2C_597/2024 vom 16. September 2025) bestätigt das Bundesgericht die Liquidation einer Gesellschaft, die ohne Bewilligung eine Tätigkeit als Emissionshaus (vgl. Art. 3 Abs. 2 aOBVM) (heute Wertpapierhaus, vgl. Art. 44 Abs. 1 Bst. c FinIA) ausgeübt hat. Die 2015 von C gegründete Gesellschaft A ist im Verkauf von Abonnements für recycelbare Güter tätig. Kurz nach der Gründung der Gesellschaft verkauft C 80 % des Aktienkapitals zum Nennwert von CHF 0.01 pro Aktie[...]

AT1

Das Bundesverwaltungsgericht beurteilt die Abschreibung als rechtswidrig

In einem Urteil B-2334/2023 vom 1. Oktober 2025 hat das Bundesverwaltungsgericht eine Teilentscheidung gefällt, mit der es den Entscheid der FINMA vom 19. März 2023 aufhebt, der die Amortisation von Hybridanleihen, die als zusätzliches Kernkapital (additional tier 1; AT1) anerkannt sind, anordnet. Dies ist ein wichtiger Schritt in einer sich abzeichnenden langen juristischen Saga. Der vorliegende Kommentar weicht aufgrund der Bedeutung und des Umfangs des Urteils ausnahmsweise von der üblichen Praxis hinsichtlich der Textlänge ab. Diese Entscheidung wird zudem Gegenstand[...]

Amtshilfe in Steuersachen

Subsidiarität – ein Prinzip ohne Substanz ?

Das Subsidiaritätsprinzip verpflichtet einen Staat nicht, den Steuerpflichtigen vor seinem Antrag auf internationale Amtshilfe in Steuersachen anzurufen, solange sein innerstaatliches Recht ihn nicht dazu zwingt. So hat sich das Bundesgericht zu der in der Rechtssache 2C_352/2024 (zur Veröffentlichung bestimmt) aufgeworfenen Rechtsfrage geäussert. Im Jahr 2020 ersuchte die israelische Steuerinformationsstelle die EStV um Übermittlung verschiedener Informationen (Identität der Kontoinhaber, Identität der wirtschaftlich Berechtigten, Gesamtvermögen der Konten usw.) zu 794 Konten von israelischen Staatsangehörigen, die im Verdacht standen, nicht deklarierte Bankkonten bei[...]

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