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B-10-01 FINMA-RS 10/1

Vergütungssysteme

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Vom Ausschluss von Ansprüchen auf nicht genommenen Urlaub aufgrund der Austrittsvereinbarung

In einem kürzlich ergangenen Urteil scheiterte der Generaldirektor einer Bank daran, eine Lohnnachzahlung für nicht bezogene Ferien zu erhalten, obwohl er der Ansicht war, dass er Anspruch darauf hatte, da die Abgangsvereinbarung, die er mit der Bank unterzeichnet hatte, diese Frage nicht spezifisch behandelte (BGer 4A_496/2022 vom 6. November 2023). Der Sachverhalt war folgender: Der Generaldirektor einer Bank bezog ein Jahresgehalt von 600'000 Franken und hatte 28 Tage Ferien pro Jahr. Die Kündigungsfrist seines Arbeitsvertrags betrug sechs Monate. Da der[...]

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