Diese aktualisierten Richtlinien wurden in Form einer freien Selbstregulierung erlassen. Sie sind nicht von der FINMA anerkannt und entfalten damit keine allgemeinverbindliche Wirkung. Sie wurden am 11.11.2020 vom Verwaltungsrat der SBVg gutgeheissen (Quelle: SBVg-Zirkular-Nr 8043 vom 01.12.2020).
Diese aktualisierten Richtlinien wurden in Form einer freien Selbstregulierung erlassen. Sie sind nicht von der FINMA anerkannt und entfalten damit keine allgemeinverbindliche Wirkung. Sie wurden am 11.11.2020 vom Verwaltungsrat der SBVg gutgeheissen (Quelle: SBVg-Zirkular-Nr 8043 vom 01.12.2020).
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