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D-07-33

Richtlinie zur Berechnung und Offenlegung der TER

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Inkrafttreten der Revision des KAG und der KKV am 1. März 2024

An seiner Sitzung vom 31. Januar 2024 hat der Bundesrat die Änderungen der KKV verabschiedet und beschlossen, die am 17. Dezember 2021 verabschiedeten Änderungen des KAG betreffend die kollektive Kapitalanlage für qualifizierte Anleger (limited qualified investor fund oder L-QIF) in Kraft zu setzen. Zur Erinnerung: Der L-QIF ist eine kollektive Kapitalanlage, die qualifizierten Anlegern im Sinne des KAG vorbehalten ist und nicht der Genehmigung oder Zulassung durch die FINMA unterliegt (Art. 118a KAG). Sie kann die Form eines vertraglichen Fonds,[...]

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