Änderung vom 04.11.2020: Im Zuge des Inkrafttretens der FIDLEG-/FINIG-Gesetzgebung per 01.01.2020 hat die FINMA die Verweise und Begriffe rückwirkend angepasst.
Änderung vom 04.11.2020: Im Zuge des Inkrafttretens der FIDLEG-/FINIG-Gesetzgebung per 01.01.2020 hat die FINMA die Verweise und Begriffe rückwirkend angepasst.
In einem kürzlich ergangenen Urteil scheiterte der Generaldirektor einer Bank daran, eine Lohnnachzahlung für nicht bezogene Ferien zu erhalten, obwohl er der Ansicht war, dass er Anspruch darauf hatte, da die Abgangsvereinbarung, die er mit der Bank unterzeichnet hatte, diese Frage nicht spezifisch behandelte (BGer 4A_496/2022 vom 6. November 2023). Der Sachverhalt war folgender: Der Generaldirektor einer Bank bezog ein Jahresgehalt von 600'000 Franken und hatte 28 Tage Ferien pro Jahr. Die Kündigungsfrist seines Arbeitsvertrags betrug sechs Monate. Da der[...]
In einem kürzlich ergangenen Urteil scheiterte ein Bankmanager bei der Durchsetzung einer Vergütungsnachzahlung, obwohl er eine Neuberechnung seines Bonus verlangte und sich dabei auf verwaltete Vermögenswerte stützte, die er angeblich in seine Arbeitgeberbank eingebracht hatte (TF 4A_519/2022 vom 12. Oktober 2023). Der Sachverhalt war folgender: 2009 organisierte ein Vermögensverwalter ein Treffen zwischen einem ihm bekannten Geschäftsvermittler und einem Mitglied der Geschäftsleitung einer Bank. Kurz darauf wurde von einem Dritten ein zweites Treffen zwischen demselben Geschäftsvermittler und dem Vorstandsmitglied organisiert; die[...]
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