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B-01-01

Organisationsreglement FINMA

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Too big to fail

Das Financial Stability Board legt seinen zweiten Bericht vor

Das Financial Stability Board (FSB) begrüßt die Fortschritte der Schweiz bei der Umsetzung der "Too Big To Fail"-Regeln (TBTF), weist aber darauf hin, dass noch mehr Arbeit zu leisten ist. Sein zweiter Peer Review Report vom 29. Februar 2024 bezieht sich auf den Zeitraum 2022-2023 und zielt auf international tätige systemrelevante Banken (systemically important banks, SIBs) ab. Die zehn Empfehlungen, die das FSB ausspricht, lassen sich wie folgt zusammenfassen: Quantitative und qualitative Erhöhung der Ressourcen der FINMA: Neben einer Erhöhung[...]

Revision des Verwaltungsstrafrechts

Veröffentlichung des Vorentwurfs

Am 31. Januar 2024 hat der Bundesrat den - lang erwarteten - Vorentwurf zur Revision des Verwaltungsstrafrechts in die Vernehmlassung geschickt. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 10. Mai 2024. Zur Erinnerung: Das Verwaltungsstrafrecht ist Strafrecht, mit der Besonderheit, dass für die Verfolgung und Beurteilung von Straftaten eine Bundesverwaltungsbehörde zuständig ist, die je nach Bereich wechselt (z.B. das Eidgenössische Finanzdepartement bei verwaltungsstrafrechtlichen Verstössen gegen die Finanzmarktgesetze) (vgl. Art. 1 VStR und Art. 50 FINMAG). Das heutige Verwaltungsstrafrechtsgesetz besteht trotz seines Titels[...]

Staking

Klarstellungen zur Aufbewahrung und Aussonderung von Kryptovermögenswerten

In den letzten Jahren haben sich die Staking-Dienste vervielfacht und damit auch die damit verbundenen rechtlichen Fragen. Um ihre Praxis, insbesondere in Bezug auf die Aufbewahrung von Kryptoaktiva, zu klären, hat die FINMA die Aufsichtsmitteilung 08/2023 im Zusammenhang mit Staking veröffentlicht. Die FINMA definiert Staking als den Prozess des Blockierens von Kryptoaktiva an der Staking-Adresse eines Validierungsknotens, um am Validierungsprozess einer Blockchain teilzunehmen, die auf dem Proof-of-Stake-Mechanismus beruht. Im Gegenzug erhalten die Teilnehmer Belohnungen. In der Mitteilung wird die Auslegung[...]

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