Cyberattacken
Die neue Meldepflicht wird konkreter
Célian Hirsch — 27 Mai 2024
Banken, Versicherungen und Finanzmarktinfrastrukturen müssen ab dem 1. Januar 2025 Cyberangriffe innerhalb von 24 Stunden an das Bundesamt für Cybersicherheit (BfCS) melden. Der Bundesrat hat nun den Entwurf einer Verordnung zur Konkretisierung der Art. 74a ff. des Informationssicherheitsgesetzes (Meldepflicht bei Cyberangriffen) in die Vernehmlassung geschickt. Wie wir bereits früher dargelegt haben (vgl. Hirsch, cdbf.ch/1261), müssen die Banken künftig das BKA bei Cyberangriffen informieren. Die neue Meldepflicht an das BKA betrifft alle kritischen Infrastrukturen. Zu diesen Infrastrukturen gehören insbesondere Banken, Versicherungen,[...]