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B-01-05

Leitlinien zur Kommunikation

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Aufsicht über Versicherungsunternehmen

Comparis muss als Versicherungsvermittler qualifiziert werden

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) bestätigt, dass comparis.ch AG (Comparis) aufgrund der angebotenen Dienstleistungen als Versicherungsvermittler im Sinne von Art. 40 Abs. 1 VAG zu qualifizieren ist und sich somit im öffentlichen Register der FINMA für ungebundene Versicherungsvermittler eintragen lassen muss (Urteil B-5886/2023 vom 5. Juli 2024). Im September 2023 entscheidet die FINMA, dass Comparis ein Versicherungsvermittler im Sinne von Art. 40 VAG ist und weist sie an, sich in das Register der ungebundenen Versicherungsvermittler einzutragen. Comparis legte beim BVGer Beschwerde ein,[...]

Stablecoins

Die FINMA klärt ihre Praxis

Am 26. Juli 2024 veröffentlichte die FINMA die Aufsichtsmitteilung 06/2024 zu Stablecoins. Diese Mitteilung befasst sich mit der rechtlichen Kategorisierung von Stablecoins, der Anwendung des Geldwäschereidispositivs, der Praxis der FINMA bei der Absicherung des Ausfallrisikos und den damit verbundenen Risiken. Die Mitteilung enthält zwar keine wirklichen Neuerungen, stellt aber dennoch ein nützliches Kompendium der Praxis der Behörde dar, die seit der Veröffentlichung der Ergänzung zur Wegleitung für Unterstellungsfragen betreffend Initial Coin Offerings (ICO) vom 11. September 2019 entwickelt wurde. Klassifizierung[...]

Cyberattacken

Die neue Meldepflicht wird konkreter

Banken, Versicherungen und Finanzmarktinfrastrukturen müssen ab dem 1. Januar 2025 Cyberangriffe innerhalb von 24 Stunden an das Bundesamt für Cybersicherheit (BfCS) melden. Der Bundesrat hat nun den Entwurf einer Verordnung zur Konkretisierung der Art. 74a ff. des Informationssicherheitsgesetzes (Meldepflicht bei Cyberangriffen) in die Vernehmlassung geschickt. Wie wir bereits früher dargelegt haben (vgl. Hirsch, cdbf.ch/1261), müssen die Banken künftig das BKA bei Cyberangriffen informieren. Die neue Meldepflicht an das BKA betrifft alle kritischen Infrastrukturen. Zu diesen Infrastrukturen gehören insbesondere Banken, Versicherungen,[...]

Verhaltenspflichten nach FIDLEG

FINMA eröffnet Anhörung zu neuem Rundschreiben

Die FINMA veröffentlichte den Entwurf eines neuen Rundschreibens "Verhaltensregeln gemäss FinfraG und FinfraV". Mit diesem Entwurf soll die Rechtssicherheit erhöht werden, zwei Jahre nach Ablauf der Übergangsfrist nach Inkrafttreten dieser Normen und dem ersten aufsichtsrechtlichen Prüfzyklus zu diesem Thema. Insgesamt handelt es sich um ein relativ bescheidenes Projekt. Anstatt den Anwendungsbereich zu erweitern oder einen allgemeinen Kommentar anzubieten, soll er den Anwendungsbereich in Einzelfragen klären. Bei einigen Fragen ist jedoch eine Randwirkung zu befürchten. Zur Frage der Abgrenzung zwischen Corporate[...]

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