Recht auf Zugang
Eine Bank vom EDÖB zur Ordnung gerufen
Antoine Amiguet
— 13 August 2025
In seiner Entscheidung vom 29. Januar 2025, veröffentlicht am 1. Juli 2025, hat der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) eine Schweizer Bank wegen wiederholter Verstösse gegen die Bestimmungen des DSG zum Recht auf Zugang verwarnt. Dieser Entscheid legt klare Standards fest: strikte Einhaltung der 30-tägigen Frist für die Antwort an die betroffene Person und Verpflichtung zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten «als solche». Diese Entscheidung folgt auf zwei Beschwerden von Kunden, die ihr Auskunftsrecht ausgeübt hatten. In einem Fall hatte die[...]