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C-09-28 W-01/2024

Bestätigung des Experten für berufliche Vorsorge

Chronologie :  Weisungen W-01/2024 : Bestätigung des Experten für berufliche Vorsorge gemäss Art. 52e Abs. 1bis BVG sowie Bestätigung gemäss Art. 1a BVV 2 (Einhaltung der Grundsätze der beruflichen Vorsorge)


Die aufeinanderfolgenden Fassungen der Normen sind ab 1. Januar 2020 systematisch erfasst.

Die Gesetzesmaterialien sind nur für einige Erlasse erfasst worden und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.