C-09-28 W-01/2024
Bestätigung des Experten für berufliche Vorsorge
Chronologie : Weisungen W-01/2024 : Bestätigung des Experten für berufliche Vorsorge gemäss Art. 52e Abs. 1bis BVG sowie Bestätigung gemäss Art. 1a BVV 2 (Einhaltung der Grundsätze der beruflichen Vorsorge)
Stand am 1 Jan. 2026 - Bestätigung des Experten für berufliche Vorsorge
Zukünftige Fassung
Letzte Änderung : 28 Aug. 2025
Die aufeinanderfolgenden Fassungen der Normen sind ab 1. Januar 2020 systematisch erfasst.
Die Gesetzesmaterialien sind nur für einige Erlasse erfasst worden und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.