A-01-13
Datenverordnung-FINMA
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Erklärungen, die aufgrund einer Mitwirkungspflicht gegenüber der FINMA erlangt wurden, sind in einem Verwaltungsstrafverfahren gegen eine Person wegen Ausübung der Finanzintermediation ohne Bewilligung unverwertbar. Diese Schlussfolgerung, zu der das Bundesgericht in seinem Urteil 7B_45/2022 vom 21. Juli 2025 (nicht zur Veröffentlichung bestimmt) gelangt ist, hat zur Folge, dass die Sache an die Strafkammer des Bundesgerichts zurückgewiesen wird, die den Fall ohne diese Beweismittel neu zu beurteilen hat. Der Fall geht auf das Jahr 2014 zurück, als Albert bei der FINMA[...]
In seiner Entscheidung vom 29. Januar 2025, veröffentlicht am 1. Juli 2025, hat der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) eine Schweizer Bank wegen wiederholter Verstösse gegen die Bestimmungen des DSG zum Recht auf Zugang verwarnt. Dieser Entscheid legt klare Standards fest: strikte Einhaltung der 30-tägigen Frist für die Antwort an die betroffene Person und Verpflichtung zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten «als solche». Diese Entscheidung folgt auf zwei Beschwerden von Kunden, die ihr Auskunftsrecht ausgeübt hatten. In einem Fall hatte die[...]
Haben die FINMA und in der Folge das Bundesverwaltungsgericht im Rahmen eines Verfahrens zur Genehmigung eines Liquidationsplans und eines geänderten Geschäftsplans zu Recht die Ausschüttung von Dividenden durch ein Versicherungsunternehmen abgelehnt, weil dieses seiner Pflicht zur Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde nicht nachgekommen war? Diese Frage musste das Bundesgericht in einem Urteil vom 18. Februar dieses Jahres (2C_94/2024) beantworten. Der Fall betrifft ein Versicherungsunternehmen, das seine Geschäftstätigkeit freiwillig einstellen wollte. Sein geänderter Liquidations- und Geschäftsplan sowie mehrere Anträge auf Dividendenausschüttung wurden[...]
Es ist umstritten, in welchem Umfang im Rahmen der Angemessenheitsprüfung Informationen des Kunden über seine Kenntnisse und Erfahrungen gesammelt werden sollen. Die inArt. 12 Abs. 2 FIDLEG vorgeschlagene Lösung ist für die Dienstleistung der Anlageberatung wahrscheinlich nicht zufriedenstellend. Für die Vermögensverwaltungsdienstleistung wurde die von der FINMA in ihrem Rundschreiben 2025/2 zu den Verhaltensregeln nach dem FIDLEG und der FIDLEV vorgeschlagene Auslegung dieser Bestimmung ziemlich kritisiert und weicht nach Ansicht einiger vom Willen des Parlaments ab. Art. 12 FIDLEG konkretisiert die[...]
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