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D-02-01

Information Bekanntgabe von Kundendaten - SWIFT

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Banküberweisungen

Instant Payments sind nun auch in der Schweiz möglich

Am 20. August 2024 beginnt in der Schweiz mit der Einführung von Sofortzahlungen (sog. Instant Payments) ein neues Zeitalter im Bereich der Überweisungen. Rund 70 Banken (die über 98% der Zahlungen in der Schweiz abwickeln) akzeptieren solche „Echtzeit“-Zahlungen. Die technische Umsetzung von Instant Payments in der Schweiz basiert auf der neuen Zahlungsplattform „SIC5“, die von SIX, dem Betreiber der Schweizer Börse, und der Schweizerischen Nationalbank (SNB) entwickelt wurde. Instant Payments kommen in der Schweiz spät auf den Markt. In verschiedenen[...]

Übermittlung von Kundendaten an das Department of Justice

Datenschutz als Hilfe für den wirtschaftlich Berechtigten

Die DSGVO schützt auch Bankdaten von juristischen Personen, wenn der wirtschaftlich Berechtigte der Übermittlung der Daten an das Department of Justice widerspricht (Urteil Nr. 141/23-II-CIV vom 6. Dezember 2023 des Obersten Gerichtshofs von Luxemburg). Eine Person ist Inhaber von Bankkonten bei der luxemburgischen Niederlassung einer Schweizer Bank. Sie ist außerdem wirtschaftlich Berechtigter einer Gesellschaft, die zwei Bankkonten bei dieser Niederlassung unterhält. Eine weitere Gesellschaft, an der die Ex-Frau und der Sohn des Kunden wirtschaftlich berechtigt sind, hat ebenfalls ein Konto[...]

Cyberattacken

Die neue Meldepflicht wird konkreter

Banken, Versicherungen und Finanzmarktinfrastrukturen müssen ab dem 1. Januar 2025 Cyberangriffe innerhalb von 24 Stunden an das Bundesamt für Cybersicherheit (BfCS) melden. Der Bundesrat hat nun den Entwurf einer Verordnung zur Konkretisierung der Art. 74a ff. des Informationssicherheitsgesetzes (Meldepflicht bei Cyberangriffen) in die Vernehmlassung geschickt. Wie wir bereits früher dargelegt haben (vgl. Hirsch, cdbf.ch/1261), müssen die Banken künftig das BKA bei Cyberangriffen informieren. Die neue Meldepflicht an das BKA betrifft alle kritischen Infrastrukturen. Zu diesen Infrastrukturen gehören insbesondere Banken, Versicherungen,[...]

Watchlist der FINMA

Die Grenzen des Auskunftsrechts nach dem aDSG

Die relevanten Auszüge aus der Datenbank zu erhalten, die für die Beurteilung der Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit durch die FINMA (ehemals Watchlist) erforderlich ist, ist für einen Angestellten, der vorübergehend auf die Ausübung einer der FINMA unterstellten Tätigkeit verzichtet hat, ein wahrer Kreuzweg. Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) bestätigt, dass Art. 8 aDSG (jetzt Art. 25 DSG) den Zugang zu den Dokumenten, die den Eintrag auf der Watchlist rechtfertigen, nicht im gleichen Umfang ermöglicht wie in einem echten Hauptverfahren, in dem[...]

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