Amtshilfe in Steuerangelegenheiten
Der Schriftverkehr des Rechtsanwalts oder Notars mit Dritten
Joël Pahud
— 18 Juni 2026
Gemäß dem Urteil 2C_506/2024 vom 4. Mai 2026 (zur Veröffentlichung bestimmt) der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts steht das Berufsgeheimnis der Übermittlung von Unterlagen durch die Schweiz an einen ausländischen Staat im Rahmen eines Amtshilfeverfahrens nicht entgegen, wenn sich diese Unterlagen im Besitz der kantonalen Steuerverwaltung befinden und diese sie von einem Rechtsanwalt erhalten hat, der im Auftrag seines Mandanten handelte. Im vorliegenden Fall vermuten die spanischen Steuerbehörden, dass ein in der Schweiz ansässiger Steuerpflichtiger tatsächlich in Spanien ansässig ist.[...]