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A-01-13

Datenverordnung-FINMA

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Open Banking in der Schweiz

Startschuss für die Plattform „bLink”

Seit dem 25. November ist die Schweiz mit der Einführung der von SIX betriebenen Plattform „bLink” in das Zeitalter des Open Banking eingetreten. Mit dieser Entwicklung schließt sich die Schweiz einer internationalen Bewegung an, die darauf abzielt, den Austausch von Finanzdaten über standardisierte Schnittstellen zu fördern, um Kunden einen erweiterten Zugang zu innovativen Dienstleistungen einer Vielzahl von Finanzdienstleistern zu bieten. Open Banking ist ein standardisiertes Modell für den Austausch von Finanzdaten, das den Informationsaustausch zwischen Finanzdienstleistern über standardisierte Schnittstellen erleichtern[...]

Ausübung einer Tätigkeit ohne Bewilligung

Das Bundesgericht bestätigt die Rechtmäßigkeit von Naming and Shaming

In einem Urteil vom 16. September 2025 bestätigt das Bundesgericht, dass die fünfjährige Veröffentlichung einer Entscheidung auf der Website der FINMA, mit der einer Person die Ausübung einer nach dem Finanzmarktrecht bewilligungspflichtigen Tätigkeit ohne die erforderliche Bewilligung untersagt wird, gerechtfertigt ist (2C_596/2024 vom 16. September 2025) . Dieses Urteil steht im gleichen sachlichen Zusammenhang wie das Urteil 2C_597/2024 vom 16. September 2025 (kommentiert in: Dupuis, cdbf.ch/1440/). Zusammenfassend wird einem Unternehmen und seinen drei Hauptaktionären, die als «Referenzaktionäre» bezeichnet werden, vorgeworfen,[...]

Ausübung einer Tätigkeit ohne Bewilligung

Die Folge ist die Zwangsliquidation

In einem kürzlich zur Veröffentlichung bestimmten Urteil (Urteil 2C_597/2024 vom 16. September 2025) bestätigt das Bundesgericht die Liquidation einer Gesellschaft, die ohne Bewilligung eine Tätigkeit als Emissionshaus (vgl. Art. 3 Abs. 2 aOBVM) (heute Wertpapierhaus, vgl. Art. 44 Abs. 1 Bst. c FinIA) ausgeübt hat. Die 2015 von C gegründete Gesellschaft A ist im Verkauf von Abonnements für recycelbare Güter tätig. Kurz nach der Gründung der Gesellschaft verkauft C 80 % des Aktienkapitals zum Nennwert von CHF 0.01 pro Aktie[...]

AT1

Das Bundesverwaltungsgericht beurteilt die Abschreibung als rechtswidrig

In einem Urteil B-2334/2023 vom 1. Oktober 2025 hat das Bundesverwaltungsgericht eine Teilentscheidung gefällt, mit der es den Entscheid der FINMA vom 19. März 2023 aufhebt, der die Amortisation von Hybridanleihen, die als zusätzliches Kernkapital (additional tier 1; AT1) anerkannt sind, anordnet. Dies ist ein wichtiger Schritt in einer sich abzeichnenden langen juristischen Saga. Der vorliegende Kommentar weicht aufgrund der Bedeutung und des Umfangs des Urteils ausnahmsweise von der üblichen Praxis hinsichtlich der Textlänge ab. Diese Entscheidung wird zudem Gegenstand[...]

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