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A-34-01 DSG

Datenschutzgesetz

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Enforcement FINMA

Der Angeklagte, der zu viel wissen wollte

Kann eine strafrechtlich verfolgte Person von der FINMA auf der Grundlage des DSG die Unterlagen eines gegen eine Bank gerichteten Vollstreckungsverfahrens erhalten? Nein, wenn der Antrag in Wirklichkeit dazu dient, die eigene Strafverteidigung vorzubereiten und in das Vollstreckungsverfahren einzugreifen (BVGer, A-1251/2024, A-1692/2024 vom 16. September 2026). Ein australischer Anwalt, der drei Offshore-Gesellschaften verwaltet, verfügt über ein Bankkonto bei einer Schweizer Bank. Am 28. Oktober 2020 leitete die Genfer Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen ihn wegen Geldwäscherei im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung ein.[...]

Open Banking in der Schweiz

Startschuss für die Plattform „bLink”

Seit dem 25. November ist die Schweiz mit der Einführung der von SIX betriebenen Plattform „bLink” in das Zeitalter des Open Banking eingetreten. Mit dieser Entwicklung schließt sich die Schweiz einer internationalen Bewegung an, die darauf abzielt, den Austausch von Finanzdaten über standardisierte Schnittstellen zu fördern, um Kunden einen erweiterten Zugang zu innovativen Dienstleistungen einer Vielzahl von Finanzdienstleistern zu bieten. Open Banking ist ein standardisiertes Modell für den Austausch von Finanzdaten, das den Informationsaustausch zwischen Finanzdienstleistern über standardisierte Schnittstellen erleichtern[...]

Datenschutz

Berichtigung der Bezeichnung eines wirtschaftlich Berechtigten

Im Urteil ACJC/805/2025 vom 16. Juni 2025 entscheidet das Kantonsgericht Genf über eine Klage auf Berichtigung personenbezogener Daten im Bankwesen. Dieses Urteil, das unseres Wissens nach eine der ersten veröffentlichten Rechtsprechungen zu einer solchen Klage im Bankwesen darstellt, wirft Fragen zur Anwendung des revidierten Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) im Zusammenhang mit der Bezeichnung eines wirtschaftlich Berechtigten auf. Das Urteil, das inzwischen rechtskräftig ist, bestätigt das erstinstanzliche Urteil und präzisiert die Beweisanforderungen, die für die Ausübung des Rechts auf Berichtigung[...]

Recht auf Zugang

Eine Bank vom EDÖB zur Ordnung gerufen

In seiner Entscheidung vom 29. Januar 2025, veröffentlicht am 1. Juli 2025, hat der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) eine Schweizer Bank wegen wiederholter Verstösse gegen die Bestimmungen des DSG zum Recht auf Zugang verwarnt. Dieser Entscheid legt klare Standards fest: strikte Einhaltung der 30-tägigen Frist für die Antwort an die betroffene Person und Verpflichtung zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten «als solche». Diese Entscheidung folgt auf zwei Beschwerden von Kunden, die ihr Auskunftsrecht ausgeübt hatten. In einem Fall hatte die[...]

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