Skip to main content

C-09-28 W-01/2024

Bestätigung des Experten für berufliche Vorsorge

  • FR DE IT
  • Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge
  • Berufliche Vorsorge
  • Stand am 1 Januar 2026
  • Entstehungsdatum : 19 Dezember 2023
  • Letzte Änderung : 28 August 2025
  • Zukünftige Fassung
  • Historie
  • FR DE IT
  • Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge
  • Berufliche Vorsorge
  • Stand am 1 Januar 2026
  • Entstehungsdatum : 19 Dezember 2023
  • Letzte Änderung : 28 August 2025
  • Zukünftige Fassung
  • Historie
Bemerkungen ? Fehlermeldung ?

Articles en relation

Verwaltung von Vermögen

Ein Stiftungsrat mit „extremer Passivität“ ist zivilrechtlich haftbar

Die Mitglieder eines Vorsorgestiftungsrats müssen die Anlagestrategie ausarbeiten sowie deren Umsetzung organisieren und überwachen. Andernfalls, insbesondere wenn sie ein Ermessensmandat ohne jegliche Anlagestrategie und ohne Überwachung des Verwalters abschließen, machen sich die Mitglieder zivilrechtlich haftbar (9C_496/2022, 9C_503/2022, 9C_504/2022, 9C_505/2022). Eine Vorsorgestiftung zugunsten eines Freiburger Pflegeheims beschliesst, einen Vertrag über die Verwaltung mit Ermessensspielraum mit einer Vermögensverwaltungsgesellschaft abzuschliessen. Diese gehört dem Schwiegersohn des ehemaligen Heimleiters und wird von diesem geleitet. Die Vermögenswerte der Stiftung werden in Unterfonds eines Umbrella-Fonds investiert, den[...]

Plus d'articles en relation