Kollektive Kapitalanlagen
Eine (willkommene) Klärung der Meldepflicht von Beteiligungen
Lukaz Samb
— 6 Oktober 2022
Das Bundesgericht hat kürzlich die Anwendungsmodalitäten der Normen über die Offenlegung von Beteiligungen an kollektiven Kapitalanlagen (Art. 120 ff. FIDLEG) in einem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil 2C_546/2020 vom 18. August 2022 geklärt. Es hielt insbesondere fest, dass die Muttergesellschaft einer aus kollektiven Kapitalanlagen bestehenden Gruppe die Beteiligungen der kollektiven Kapitalanlagen konsolidiert offenlegen muss. In diesem Fall ging es um zwei im Ausland ansässige Gesellschaften, die im Bereich der Finanzdienstleistungen tätig waren. Das erste (das kontrollierte Unternehmen) mit Sitz in den[...]