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B-18-02 FINMA-RS 18/2

Meldepflicht Effektengeschäfte

Chronologie :  Rundschreiben 2018/2 : Meldepflicht von Effektengeschäften


Die aufeinanderfolgenden Fassungen der Normen sind ab 1. Januar 2020 systematisch erfasst.

Die Gesetzesmaterialien sind nur für einige Erlasse erfasst worden und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.