Internationale Sanktionen
Die Sperrung aufgrund der Ukraine-Verordnung hat Vorrang vor der Zwangsvollstreckung nach dem SchKG
Maria Ludwiczak Glassey
— 30 Oktober 2025
Mit Urteil 5A_802/2024 vom 28. August 2025 (zur Veröffentlichung bestimmt) entschied das Bundesgericht die Frage, ob die auf der Grundlage der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Lage in der Ukraine (Ukraine-Verordnung) angeordneten Sperrungen Vorrang vor der Zwangsvollstreckung nach dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) haben. Im Juli 2024 erliess das Zürcher Betreibungsamt eine Verfügung, mit der ein gemäss SchKG eröffnetes Zwangsvollstreckungsverfahren ausgesetzt wurde. Das Verfahren betraf Vermögenswerte, die zudem gemäss Art. 15 Abs. 1 der Ukraine-Verordnung gesperrt[...]