Kreditvertrag
Keine Veruntreuung, wenn die Zweckbestimmung der Vermögenswerte nicht ausreichend definiert ist.
Sébastien Pittet
— 29 Januar 2025
Ein Kreditnehmer, der die geliehenen Gelder für einen anderen als den vertraglich festgelegten Zweck verwendet, kann ausnahmsweise der Veruntreuung schuldig gesprochen werden (Art. 138 Ziff. 1 StGB). Voraussetzung dafür ist allerdings noch, dass die Zweckbestimmung der verliehenen Vermögenswerte im Vertrag klar definiert ist, was im Urteil 6B_240/2024 vom 9. Januar 2025 nicht der Fall war. Auf der Grundlage eines „ Loan Agreements “ leiht eine Gesellschaft einer anderen Gesellschaft USD 300'000. Die Parteien sehen im Vertrag nicht ausdrücklich vor, dass[...]