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A-03-11 ERV

Eigenmittelverordnung

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Lombardkredit

Erste Folgen der COVID-19-Krise

Wenn die Bank einen Margenausgleich verlangt, bleibt dem Kunden unter Umständen nur sehr wenig Zeit, um zu reagieren und neue Mittel bereitzustellen. In seinem Urteil 4A_389/2024 vom 8. Mai 2025 bekräftigt das Bundesgericht seine strenge Rechtsprechung in Bezug auf Lombardkredite, insbesondere wenn es sich um einen Kunden mit hohen Finanzkenntnissen und -erfahrungen handelt. Anfang April 2019 nimmt ein Kunde Kontakt zu einer Bank auf. Im Rahmen der Kontoeröffnung gibt der Kunde an, ein Anlageexperte mit hoher Risikobereitschaft zu sein und[...]

COVID-19-Darlehen

Strafrechtliche Qualifizierung der Erschleichung

In einem veröffentlichten Urteil vom 31. Mai 2024 hatte das Bundesgericht bereits bestätigt, dass der betrügerische Erwerb eines „COVID-19-Darlehens“ einen Betrug darstellt (ATF 150 IV 169, kommentiert in Dupuis, cdbf.ch/1353). Seine Rechtsprechung war jedoch schwankend, was die Verwirklichung des Straftatbestands der Urkundenfälschung im Zusammenhang mit der Vorlage des irreführenden Kreditantragsformulars bei der kreditgebenden Bank betraf. Das Urteil 6B Seine Rechtsprechung war jedoch schwankend, was die Verwirklichung des Straftatbestands der Urkundenfälschung im Zusammenhang mit der Vorlage des irreführenden Kreditantragsformulars bei der[...]

Betrügerische Erlangung von "COVID-19"-Krediten

Bundesgericht bestätigt die Einstufung als Betrug

Ab März 2020 nahmen über 100'000 Schweizer Unternehmen die vom Bund bereitgestellten verbürgten Kredite in Anspruch, um einen Liquiditätsengpass infolge der COVID-19-Pandemie zu überbrücken. Der Wille der Schweizer Behörden, schnell auf eine Ausnahmesituation zu reagieren und einen raschen Zugang zu Finanzmitteln zu gewährleisten, veranlasste sie dazu, ein erleichtertes Verfahren vorzusehen, das im Wesentlichen auf einer Selbstdeklaration des Kreditantragstellers beruhte, was leider zu einer Reihe von Missbräuchen geführt hat. In einem kürzlich ergangenen, zur Veröffentlichung bestimmten Urteil muss sich das Bundesgericht[...]

Stabilität der Banken

Ein beeindruckender, aber noch zu vager Bericht des Bundesrates

Seit der Annahme der Too-big-to-fail-Regelung im Jahr 2011 sieht Art. 52 BankG vor, dass der Bundesrat drei Jahre nach Inkrafttreten der Regelung und danach alle zwei Jahre die Bestimmungen der Art. 7 bis 14b BankG überprüft, sie mit den entsprechenden internationalen Standards im Ausland vergleicht und der Bundesversammlung darüber Bericht erstattet, gegebenenfalls mit Vorschlägen für Gesetzes- oder Verordnungsänderungen. In seinem Bericht über systemrelevante Banken vom 4. Juni 2021 (BBl 2021 1487) kam der Bundesrat zum Schluss: "Der verfolgte Schweizer Ansatz[...]

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