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Eigenmittel

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Ausbleibende Rückzahlung

Mehrere Optionen, die der Bank zur Verfügung stehen

Im Urteil ACJC/201/2024 vom 13. Februar 2024 bestätigt der Genfer Gerichtshof die Gültigkeit einer Klausel zum Ausschluss des Vorteils der realen Diskussion (beneficium excussionis realis), nach der die Bank frei wählen kann, ob sie gegen den Kunden persönlich vorgeht (und damit sein gesamtes Vermögen angreift) oder die verpfändeten Vermögenswerte auf seinem Bankkonto verwertet. Die Fakten sind wie folgt: Am 4. Mai 2013 schließt ein saudi-arabischer Kunde eine Rahmenvereinbarung über Kreditfazilitäten und eine Verpfändungsurkunde ab, in der er alle seine bei[...]

Betrügerische Erlangung von "COVID-19"-Krediten

Bundesgericht bestätigt die Einstufung als Betrug

Ab März 2020 nahmen über 100'000 Schweizer Unternehmen die vom Bund bereitgestellten verbürgten Kredite in Anspruch, um einen Liquiditätsengpass infolge der COVID-19-Pandemie zu überbrücken. Der Wille der Schweizer Behörden, schnell auf eine Ausnahmesituation zu reagieren und einen raschen Zugang zu Finanzmitteln zu gewährleisten, veranlasste sie dazu, ein erleichtertes Verfahren vorzusehen, das im Wesentlichen auf einer Selbstdeklaration des Kreditantragstellers beruhte, was leider zu einer Reihe von Missbräuchen geführt hat. In einem kürzlich ergangenen, zur Veröffentlichung bestimmten Urteil muss sich das Bundesgericht[...]

Stabilität der Banken

Ein beeindruckender, aber noch zu vager Bericht des Bundesrates

Seit der Annahme der Too-big-to-fail-Regelung im Jahr 2011 sieht Art. 52 BankG vor, dass der Bundesrat drei Jahre nach Inkrafttreten der Regelung und danach alle zwei Jahre die Bestimmungen der Art. 7 bis 14b BankG überprüft, sie mit den entsprechenden internationalen Standards im Ausland vergleicht und der Bundesversammlung darüber Bericht erstattet, gegebenenfalls mit Vorschlägen für Gesetzes- oder Verordnungsänderungen. In seinem Bericht über systemrelevante Banken vom 4. Juni 2021 (BBl 2021 1487) kam der Bundesrat zum Schluss: "Der verfolgte Schweizer Ansatz[...]

Arrest der Bank gegen ihre Kunden

(Hohe) Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Forderung

Eine Bank, die einen Arrest gegen ihre Kunden erwirken will, um eine Überziehung infolge eines erfolglosen Margin Calls und einer Positionsauflösung einzufordern, muss ihre Forderung mit detaillierten Erklärungen und Unterlagen glaubhaft machen. Andernfalls muss der Richter den Arrest verweigern - oder widerrufen - (Urteil des Bundesgerichts 5A_515/2023 vom 23. Februar 2024). Der Rechtsstreit, der diesem Urteil zugrunde lag, hatte seinen Ursprung in einem Lombardkredit, den eine Zürcher Bank zwei in den Vereinigten Arabischen Emiraten wohnhaften Eheleuten gewährte, um ihnen Finanzanlagen[...]

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