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B-04-29 FINMA-Mitteilung 05/2021

Prävention und Bekämpfung von Greenwashing

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Geldwäscherei

Teilfreispruch wegen fehlenden subjektiven Tatbestands

In einem Urteil vom 24. September 2025 erinnert das Bundesgericht daran, dass die Begehung einer Geldwäschereistraftat die Absicht des Täters, zumindest in Form von Eventualvorsatz, voraussetzt und dass ein alleiniger, selbst schwerwiegender Verstoss gegen die Anti-Geldwäschereivorschriften noch nicht auf eine solche Absicht schliessen lässt (6B_1180/2023). Die Bundesanwaltschaft wirft einem Bankangestellten vor, Bankkonten unter Angabe falscher Kundendaten eröffnet und zwischen 2003 und 2012 Transaktionen durchgeführt zu haben, obwohl er wusste, dass die Vermögenswerte krimineller Herkunft waren (es handelte sich offensichtlich um[...]

Haftung der Bank

Verkauf von Put-Optionen auf russische Aktien, ein kostspieliger Kurssturz

Die Klage einer Kundin wird abgewiesen, da sie das hypothetische Szenario des Ablaufs der Transaktionen, das eingetreten wäre, wenn die Bank ihren vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen wäre, nicht ausreichend dargelegt hat. Sie klagte gegen ihre Schweizer Bank auf Ersatz eines Verlusts aus dem Verkauf von Optionen auf russische Aktien (4A_657/2024 vom 1. September 2025). Ein Unternehmen auf den Bahamas hatte im November 2021 Put-Optionen auf ADR-Zertifikate (American Depository Receipts) von Aktien eines russischen Unternehmens zum Ausübungspreis von 9 USD mit einer[...]

Internationale Sanktionen

Die Sperrung aufgrund der Ukraine-Verordnung hat Vorrang vor der Zwangsvollstreckung nach dem SchKG

Mit Urteil 5A_802/2024 vom 28. August 2025 (zur Veröffentlichung bestimmt) entschied das Bundesgericht die Frage, ob die auf der Grundlage der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Lage in der Ukraine (Ukraine-Verordnung) angeordneten Sperrungen Vorrang vor der Zwangsvollstreckung nach dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) haben. Im Juli 2024 erliess das Zürcher Betreibungsamt eine Verfügung, mit der ein gemäss SchKG eröffnetes Zwangsvollstreckungsverfahren ausgesetzt wurde. Das Verfahren betraf Vermögenswerte, die zudem gemäss Art. 15 Abs. 1 der Ukraine-Verordnung gesperrt[...]

Ausübung einer Tätigkeit ohne Bewilligung

Die Folge ist die Zwangsliquidation

In einem kürzlich zur Veröffentlichung bestimmten Urteil (Urteil 2C_597/2024 vom 16. September 2025) bestätigt das Bundesgericht die Liquidation einer Gesellschaft, die ohne Bewilligung eine Tätigkeit als Emissionshaus (vgl. Art. 3 Abs. 2 aOBVM) (heute Wertpapierhaus, vgl. Art. 44 Abs. 1 Bst. c FinIA) ausgeübt hat. Die 2015 von C gegründete Gesellschaft A ist im Verkauf von Abonnements für recycelbare Güter tätig. Kurz nach der Gründung der Gesellschaft verkauft C 80 % des Aktienkapitals zum Nennwert von CHF 0.01 pro Aktie[...]

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