D-02-11c
Vereinbarung Treuhänderische Verwaltung von Sicherheiten - Muster
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Will ein Gläubiger die Schaffhauser Pfändung von Vermögenswerten eines ausländischen Staates in der Schweiz erwirken, muss er insbesondere glaubhaft machen, dass seine Forderung einen ausreichenden Bezug zum Schweizer Hoheitsgebiet aufweist. In einem Urteil 5A_617/2025 vom 29. Januar 2026 bestätigt das Bundesgericht, dass diese Anforderung auch dann gilt, wenn (i) der Gläubiger selbst ein ausländischer Staat ist, (ii) er sich auf einen Titel zur endgültigen Aufhebung der Pfändung (Art. 271 Abs. 1 Ziff. 6 SchKG) beruft oder (iii) die Pfändung als[...]
Im zur Veröffentlichung bestimmten Urteil 5A_988/2025 vom 3. März 2026 beurteilt das Bundesgericht (BGer), dass die ehemaligen Organe einer Gesellschaft, deren Vertretungsbefugnisse von der FINMA entzogen wurden, die Beschwerdelegitimation behalten, um im Namen der Gesellschaft gegen den Konkursbeschluss vorzugehen, auch wenn der Konkurs von einem ordentlichen Gericht und nicht von der FINMA selbst ausgesprochen wird. Diese Erweiterung der bestehenden Rechtsprechung gewährleistet den wirksamen Zugang zur Justiz (Art. 29a BV) im Zusammenhang mit der Übertragung der Zuständigkeit für Konkursverfahren bei nicht[...]
In einem Urteil 5A_50/2025 vom 12. Dezember 2025 urteilt das Bundesgericht, dass das Obergericht des Kantons Zug willkürlich gehandelt hat, indem es eine Pfändung aufgehoben hat, die auf einem Urteil des High Court von Singapur beruhte (Art. 271 Abs. 1 Ziff. 6 SchKG). Der Streitfall betrifft die indirekte Zuständigkeit des singapurischen Gerichts, die auf einer Gerichtsstandsvereinbarung beruht (Art. 26 lit. b LDIP). Ist die mutmassliche Schuldnerin nach den Vertretungsregeln an diese Klausel gebunden? Das Bundesgericht erinnert daran, dass die Beantwortung[...]
Mit Urteil 5A_802/2024 vom 28. August 2025 (zur Veröffentlichung bestimmt) entschied das Bundesgericht die Frage, ob die auf der Grundlage der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Lage in der Ukraine (Ukraine-Verordnung) angeordneten Sperrungen Vorrang vor der Zwangsvollstreckung nach dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) haben. Im Juli 2024 erliess das Zürcher Betreibungsamt eine Verfügung, mit der ein gemäss SchKG eröffnetes Zwangsvollstreckungsverfahren ausgesetzt wurde. Das Verfahren betraf Vermögenswerte, die zudem gemäss Art. 15 Abs. 1 der Ukraine-Verordnung gesperrt[...]
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