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Berufliche Vorsorge

C-09-10 W-01/2012 Weisungen W-01/2012 : Zulassung von Experten für berufliche Vorsorge
Stand am 1 Juli 2018 Alte Fassung Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge Berufliche Vorsorge
C-09-15 W-04/2013 Weisungen W-04/2013 : Prüfung und Berichterstattung der Revisionsstelle
Stand am 1 Apr. 2018 Alte Fassung Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge Berufliche Vorsorge
C-09-17 W-01/2014 Weisung W-01/2014 : Zulassung von Vermögensverwaltern in der beruflichen Vorsorge
Stand am 23 März 2017 Aufgehobene Norm Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge Berufliche Vorsorge
C-09-19 W-03/2014 Weisungen W-03/2014 : Erhebung von Fachrichtlinien der SKPE zum Mindeststandard
Stand am 31 Dez. 2023 Aufgehobene Norm Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge Berufliche Vorsorge
C-09-19 W-03/2014 Weisung W-03/2014 : Erhebung von Fachrichtlinien der SKPE zum Mindeststandard
Stand am 31 Dez. 2016 Aufgehobene Norm Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge Berufliche Vorsorge
C-09-20 W-04/2014 Weisung W-04/2014 : Säule 3a Stiftungen und Freizügigkeitsstiftungen
Stand am 2 Juli 2014 Aufgehobene Norm Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge Berufliche Vorsorge
C-09-21 W-05/2014 Weisungen W-05/2014 : Vergabe von Eigenhypotheken
Stand am 1 Dez. 2014 Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge Berufliche Vorsorge
C-09-22 W-01/2016 Weisungen W-01/2016 : Anforderungen an Anlagestiftungen
Stand am 1 Jan. 2020 Alte Fassung Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge Berufliche Vorsorge
C-09-22 W-01/2016 Weisung W-01/2016 : Anforderungen an Anlagestiftungen
Stand am 1 Sep. 2016 Alte Fassung Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge Berufliche Vorsorge

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Ein Stiftungsrat mit „extremer Passivität“ ist zivilrechtlich haftbar

Die Mitglieder eines Vorsorgestiftungsrats müssen die Anlagestrategie ausarbeiten sowie deren Umsetzung organisieren und überwachen. Andernfalls, insbesondere wenn sie ein Ermessensmandat ohne jegliche Anlagestrategie und ohne Überwachung des Verwalters abschließen, machen sich die Mitglieder zivilrechtlich haftbar (9C_496/2022, 9C_503/2022, 9C_504/2022, 9C_505/2022). Eine Vorsorgestiftung zugunsten eines Freiburger Pflegeheims beschliesst, einen Vertrag über die Verwaltung mit Ermessensspielraum mit einer Vermögensverwaltungsgesellschaft abzuschliessen. Diese gehört dem Schwiegersohn des ehemaligen Heimleiters und wird von diesem geleitet. Die Vermögenswerte der Stiftung werden in Unterfonds eines Umbrella-Fonds investiert, den[...]

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