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Geldwäscherei

Betrügerische Erlangung eines COVID-Kredits

(Übersetzt von DeepL)

Kann die betrügerische Erlangung eines COVID-Kredits strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und wenn ja, welche ? Im Urteil 6B_295/2022 bestätigt das Bundesgericht die Verurteilung eines etwas zu gierigen Unternehmers wegen Geldwäscherei. Das Urteil bietet auch Gelegenheit, andere Straftaten zu erwähnen, die in Frage kommen könnten.

Ein kurzer Hintergrundbericht, bevor wir uns dem vorliegenden Urteil zuwenden : Im März 2020 trifft die COVID-19-Pandemie mit voller Wucht. Um den von dieser Krise betroffenen Unternehmen zu helfen, verabschiedet der Bundesrat am 25. März 2020 die Verordnung über die Solidarbürgschaften im Zusammenhang mit COVID-19 („SFV-COVID-19“ ; vgl. cdbf.ch/1119). Diese ermöglicht einen raschen und unbürokratischen Zugang zu Krediten („COVIDID-Kredite“) auf der Basis von standardisierten formellen Erklärungen des Antragstellers. Die erhaltenen liquiden Mittel müssen dann ausschließlich für die Fortführung der Geschäftstätigkeit verwendet werden.

Im April 2020 schickte ein angeblich im Bereich der Autovermietung tätiger Unternehmer einer Bank ein entsprechendes Formular, mit dem er einen COVID-Kredit beantragte. Darin wird unter anderem ein Umsatz von CHF 950’000 angegeben. Am selben Tag zahlt ihm die Bank CHF 95’000, d.h. 10 % des Umsatzes gemäss der VKL-COVID-19, aus.

Die Bank erkennt den Betrug in den folgenden Wochen. Der Unternehmer versucht tatsächlich, eine selbständige Tätigkeit als Autovermieter aufzunehmen. Er hat jedoch nie eine Buchhaltung geführt, und der angegebene Umsatz ist frei erfunden. Außerdem wurde fast das gesamte Darlehen unrechtmäßig für private Zwecke verwendet. Genauer gesagt bezog der Unternehmer rund CHF 65’000 in bar, um verschiedene private Schulden zu begleichen.

Das Lausanner Polizeigericht verurteilte den Unternehmer wegen Urkundenfälschung (Art. 251 StGB), Betrug (Art. 146 StGB) sowie Geldwäscherei (Art. 305bis StGB). Nachdem das Urteil in der Berufung bestätigt wurde, gelangt der Unternehmer an das Bundesgericht und ficht seine Verurteilung wegen Geldwäscherei an. Er ist der Ansicht, keine Behinderung begangen zu haben. Gegen seine Verurteilung wegen Urkundenfälschung und Betrugs erhob er jedoch keine Einwände mehr.

Das Bundesgericht wischt die Argumente des Beschwerdeführers vollständig beiseite. Der Bezug von Vermögenswerten in bar stellt eine übliche Geldwäschereihandlung dar, die darauf abzielt, den Paper Trail zu unterbrechen. Im vorliegenden Fall waren die vom Unternehmer getätigten Bezüge geeignet, die Einziehung des fraglichen Betrags zu verhindern. Auf subjektiver Ebene wusste der Unternehmer, dass er keinen Anspruch auf den erhaltenen COVID-Kredit hatte, und nahm zumindest in Kauf, dass die Barabhebungen den Zugriff der Strafbehörden erschweren konnten.

Das Bundesgericht bestätigt daher die Verurteilung wegen Geldwäsche.

Das Urteil erinnert daran, dass die betrügerische Erlangung eines COVID-Kredits schwere strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Da diese in casu nicht mehr bestritten wurden, äusserte sich das Bundesgericht nicht zu den Verurteilungen wegen Urkundenfälschung und Betrugs. Zu diesen beiden Straftaten hatte das Waadtländer Kantonsgericht in seinem Urteil anerkannt, dass das passende Formular, mit dem ein COVID-Kredit beantragt wurde, eine Urkunde mit erhöhter Beweiskraft darstellte, und hatte festgehalten, dass der Unternehmer die Bank durch die Verwendung dieser Fälschung raffiniert getäuscht hatte. Die juristische Beweisführung des Kantonsgerichts bietet unserer Ansicht nach keinen Anlass zu Kritik. In ähnlicher Weise bestätigte ein kürzlich ergangenes Genfer Urteil eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung und Betrugs im Anschluss an die betrügerische Erlangung eines COVID-Kredits.

Der Fall unseres Unternehmers ist bei weitem kein Einzelfall. Laut den auf der Website des EFD veröffentlichten Statistiken des SECO gibt es noch mehr als 1’800 nicht abgeschlossene Missbrauchsfälle, die Gegenstand einer Strafanzeige waren. Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass das hier besprochene Urteil nicht das letzte sein wird, das sich auf die betrügerische Erlangung eines COVID-Kredits bezieht.