Too big to fail
Das Financial Stability Board legt seinen zweiten Bericht vor

Besart Buci
(Übersetzt von DeepL)
Das Financial Stability Board (FSB) begrüßt die Fortschritte der Schweiz bei der Umsetzung der „Too Big To Fail“-Regeln (TBTF), weist aber darauf hin, dass noch mehr Arbeit zu leisten ist. Sein zweiter Peer Review Report vom 29. Februar 2024 bezieht sich auf den Zeitraum 2022-2023 und zielt auf international tätige systemrelevante Banken (systemically important banks, SIBs) ab.
Die zehn Empfehlungen, die das FSB ausspricht, lassen sich wie folgt zusammenfassen :
- Quantitative und qualitative Erhöhung der Ressourcen der FINMA : Neben einer Erhöhung der Teamgrösse empfiehlt das FSB eine Stärkung des Fachwissens, um den künftigen Herausforderungen begegnen zu können.
- Stärkung und Erweiterung der Aufsichtsinstrumente, die der FINMA zur Verfügung stehen : Das FSB schlägt vor, (i) ein Senior Manager Regime einzuführen (vgl. S. 30 zum Begriff), (ii) die Befugnis zur Veröffentlichung ihrer Enforcementverfahren zu gewähren und (iii) einen Rahmen für frühzeitiges Eingreifen durch geeignete Massnahmen zu schaffen. Unter solche Maßnahmen fallen unter anderem die Ersetzung des Verwaltungsrats oder die Ernennung eines vorläufigen Verwalters.
- Überprüfung des Mechanismus der FINMA für den Einsatz externer Prüfgesellschaften bei der Bankenaufsicht : Das FSB weist darauf hin, dass die Angst, mögliche künftige Mandate zu gefährden, die externen Prüfer davon abhalten könnte, die FINMA auf Schwächen hinzuweisen, die sie bei den beaufsichtigten Banken festgestellt haben.
- Stabilisierungsplan (recovery plan) : Das FSB schlägt vor, die Befugnisse zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit und Durchführbarkeit von Stabilisierungsplänen zu stärken. Art. 64 BankV bildet in der Schweiz die gesetzliche Grundlage. Die FINMA sollte eine allgemeine Politik zur Erstellung eines solchen Plans ausarbeiten.
- Abwicklungsplan (resolution plan) : Das FSB empfiehlt eine Stärkung der Rechtsgrundlage, damit die FINMA bei der Erstellung des Abwicklungsplans von den SIBs verlangen kann, dass sie ihre Geschäftspraktiken, ihre Struktur oder ihre Organisation ändern, um ein wesentliches Hindernis für die Resolvability (Sanierungs- und Abwicklungsfähigkeit) zu beheben.
- Resolvability : Die FINMA soll mehr Informationen über die Erwartungen an die Resolvability der SIBs veröffentlichen und die Vorbereitung auf die Sanierung und Liquidation verbessern.
- Klarstellung der Insolvenzkriterien (Art. 25 BankG) : Die FINMA muss in der Lage sein, zu handeln, wenn sich ein Unternehmen dem „point of non-viability“ nähert.
- Einführung eines Public Liquidity Backstop (PLB)-Mechanismus (siehe S. 34 zum Begriff) in den Schweizer Rechtsrahmen.
- Stärkung der Liquiditätskontingentierung : Das FSB empfiehlt, dass die Schweizer Behörden dafür sorgen, dass die SIBs ihre Fähigkeit, der SNB und anderen Zentralbanken ausreichende Sicherheiten zu bieten, operativ und rechtlich beurteilen und vorbereiten.
- Verringerung der Stigmatisierung : Das FSB schlägt eine Stärkung der Fähigkeit der Behörden vor, bei der Stabilisierung einer in Schwierigkeiten befindlichen Bank zu helfen, indem das Risiko der Stigmatisierung im Zusammenhang mit dem von der SNB gewährten Zugang zu Liquiditätsfazilitäten minimiert wird, insbesondere indem die öffentliche Bekanntgabe jeglicher Informationen im Zusammenhang mit der SNB-Hilfe verzögert wird.
Vier der zehn oben genannten Empfehlungen sind nicht ganz neu. Bereits im ersten Peer-Review-Bericht aus dem Jahr 2012 hatte das FSB der Schweiz vorgeschlagen, die Aufsichtskapazität der FINMA zu stärken. Der Internationale Währungsfonds empfahl zudem, ab 2019 einen Rahmen für Frühinterventionen umzusetzen.
Darüber hinaus deckt sich ein Teil der Empfehlungen des FSB mit den Lehren, die die FINMA in ihrem Bericht vom 19. Dezember 2023 zur Krise der Credit Suisse zog (für eine Analyse dieses Berichts siehe Liegeois, cdbf.ch/1315). Die FINMA forderte darin unter anderem die Einführung eines Senior-Manager-Regimes, die Kompetenz zur Verhängung von Bussen und die Möglichkeit, offen über Enforcementverfahren zu kommunizieren. Der Bericht des FSB unterstützt diese Stellungnahme. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die FINMA noch nicht über ausreichende Befugnisse verfügt, um auf das TBTF-Problem zu reagieren.
Die Umsetzung von Empfehlung 8 ist bereits im Gange. Der Bundesrat hat nämlich die Botschaft zur Einführung eines PLB-Mechanismus für SIBs in das ordentliche Recht verabschiedet. Dieser Mechanismus wurde bereits bei der Verabschiedung der Notverordnung am 16. März 2023 (Credit Suisse) angewandt. Die Bank konnte von der SNB einen Hilfskredit in Höhe von 100 Mrd. CHF in Form von Liquidität erhalten, der vom Bund garantiert wurde. Diese Unterstützung reichte jedoch nicht aus, um das Vertrauen wiederherzustellen.
Die Tatsache, dass die UBS nach der leverage ratio exposure von Basel III (ein Instrument zur Messung der Größe einer Bank im Verhältnis zum BIP) nun weltweit an der Spitze der SIBs steht, stellt für die Schweiz sowohl eine Chance als auch eine große Gefahr dar. Unser kleines Land ist mit einem TBTF-Institut konfrontiert, das sich als „Too Big To Be Rescued“ erweisen könnte. Seine Rettung würde die finanziellen Möglichkeiten des Staates potenziell übersteigen. Daher ist es wichtig, dass wir uns gründlich mit uns selbst auseinandersetzen, um die richtigen Maßnahmen zu ergreifen.