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Banküberweisungen

Instant Payments sind nun auch in der Schweiz möglich

(Übersetzt von DeepL)

Am 20. August 2024 beginnt in der Schweiz mit der Einführung von Sofortzahlungen (sog. Instant Payments) ein neues Zeitalter im Bereich der Überweisungen. Rund 70 Banken (die über 98 % der Zahlungen in der Schweiz abwickeln) akzeptieren solche „Echtzeit“-Zahlungen. Die technische Umsetzung von Instant Payments in der Schweiz basiert auf der neuen Zahlungsplattform „SIC5“, die von SIX, dem Betreiber der Schweizer Börse, und der Schweizerischen Nationalbank (SNB) entwickelt wurde.

Instant Payments kommen in der Schweiz spät auf den Markt. In verschiedenen Ländern, vor allem in Asien, ist dieses System nämlich bereits gang und gäbe. Auch die EU kennt diesen Service seit 2017, heute auf freiwilliger Basis. Der Rat der Europäischen Union hat am 26. Februar 2024 die Verordnung über Instant Payments verabschiedet. Die betroffenen Zahlungsdienstleister müssen bis zum 9. Januar 2025 ein Angebot zum Empfang von Instant Payments und ab dem 9. Oktober 2025 ein Angebot zum Versand von Instant Payments bereitstellen. Darüber hinaus legt die Verordnung fest, dass die Gebühren für Instant Payments nicht höher sein dürfen als die Gebühren für Standardüberweisungen.

Zu beachten ist, dass es in der Schweiz mit der TWINT-Anwendung bereits möglich ist, Geld sofort zu überweisen. Allerdings ist die Grenze auf CHF 5’000 pro Überweisung festgelegt. Außerdem wird die Transaktion in den meisten Fällen nicht direkt ausgeführt. Denn während die Kunden innerhalb von Sekunden über den Betrag verfügen können, wird der Zahlungsausgleich zwischen den Banken zeitverzögert über SIC geregelt. Die Transaktion über TWINT beruht also auf einem Zahlungsversprechen zwischen den Banken : Daraus ergibt sich ein Kreditrisiko.

Im Gegensatz zu herkömmlichen Banküberweisungen wird bei Instant Payments das Konto des Auftraggebers sofort belastet und der entsprechende Betrag dem Konto des Empfängers innerhalb weniger Sekunden endgültig gutgeschrieben. Bankkunden, ob Auftraggeber oder Zahlungsempfänger, verfügen über einen stets aktuellen Kontostand. In einer ersten Phase ist die Grenze auf CHF 20’000 pro Überweisung festgelegt.

Aus praktischer Sicht werden Instant Payments Transaktionen mit Verbrauchern (B2C) erleichtern, die auf einer „Zug um Zug“-Basis abgewickelt werden müssen. Man denke etwa an den Kauf eines Gebrauchsguts über eine Internetseite, bei dem eine Sofortzahlung dem Anbieter eine optimierte Lagerverwaltung ermöglicht, wie die SNB in einer Präsentation zur Swiss Payments Vision, zu der Sofortzahlungen gehören, in Erinnerung rief. Bei Transaktionen zwischen Unternehmen (B2B) dürften Instant Payments zu einem besseren Cashflow-Management und einer Verringerung des Kreditrisikos führen.

In der Schweiz wirft die Einführung von Instant Payments für die Banken mehrere wichtige rechtliche und operative Fragen auf :

– Aus regulatorischer Sicht ist einer der interessantesten Aspekte der Einführung von Instant Payments in der Schweiz der gewählte Ansatz. Im Gegensatz zu anderen Ländern, in denen Instant Payments zunächst auf freiwilliger Basis eingeführt wurden, entschied sich die Schweiz direkt für eine regulatorische Verpflichtung, zumindest für eingehende Zahlungen. Diese Pflicht, die seit heute in Kraft ist, betrifft zunächst etwa 70 Banken, die über 98 % des Zahlungsverkehrs in der Schweiz abwickeln. Kleinere Finanzinstitute, die weniger als eine halbe Million Zahlungen pro Jahr tätigen, haben eine Frist bis Ende 2026, um diese neue Dienstleistung umzusetzen. Im Gegensatz zu der in der EU vorgeschlagenen Regelung schreibt die Schweizer Regelung jedoch keine gleichwertige Preisgestaltung für Standardüberweisungen und Sofortzahlungen vor.

– Aus technischer Sicht sind Instant Payments mit erheblichen Anpassungen verbunden. Diese Anpassungen betreffen die Verbuchung, das Risikomanagement und die Cash-Management-Systeme, die nun rund um die Uhr einsatzbereit sein müssen, um die Bearbeitungszeiten einhalten zu können. Dies erfordert redundant ausgelegte IT-Systeme, weshalb SIC5 seinen Teilnehmern zwei unabhängige Zugänge bietet, um eine ununterbrochene Verbindung zu gewährleisten.

– Aus rechtlicher Sicht stellt die Einführung von Instant Payments besondere Herausforderungen an die Geldwäsche- und Betrugsbekämpfung sowie an die Einhaltung von Sanktionen. Die Banken müssen daher ihre Filtersysteme anpassen, um verdächtige Transaktionen innerhalb der 10-Sekunden-Frist wirksam zu blockieren. Eine zu permissive Filterung würde die Banken Compliance-Risiken aussetzen, während eine zu strenge Filterung die Gefahr birgt, dass legitime Zahlungen blockiert werden. Der Einsatz von elektronischen Filterwerkzeugen, die insbesondere auf künstlicher Intelligenz basieren, scheint unerlässlich, was regulatorische (zum EU AI Act, siehe https://cdbf.ch/1359/) und datenschutzrechtliche Auswirkungen haben wird.

Aus Kundensicht stellen Instant Payments ein Risiko dar, da die Geschwindigkeit der Ausführung den Kunden daran hindert, eine ungewollte Überweisung zu „stoppen“. Einige Banken haben sich dafür entschieden, den Kunden in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf dieses Risiko hinzuweisen.

Auf der Ebene der Zahlungsdienste bedeutet die Einführung von Instant Payments nicht das Ende der regulatorischen Baustellen. Am 28. Juni 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre Vorschläge für eine überarbeitete Richtlinie über Zahlungsdienste (PSD3) und eine Verordnung über Zahlungsdienste (PSDV). Die am heftigsten diskutierte Änderung betrifft eine Verpflichtung für Zahlungsdienstleister, Kunden, die Opfer eines unentdeckten Identitätsdiebstahls geworden sind, zu entschädigen (vgl. Art. 59 RSP). Die endgültigen Texte der PSD3 und der RSP werden bis Ende 2024 oder Anfang 2025 erwartet.