Nachhaltige Finanzen
Freiwillige Branchenvereinbarungen und mehr Transparenz

Sonia De la Fuente
(Übersetzt von DeepL)
Als Antwort auf das Postulat vom 16. August 2019 der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-SR) veröffentlichte der Bundesrat am 17. November 2021 seinen Bericht „Wie kann die Schweiz Finanzflüsse mit den Klimazielen in Einklang bringen ?“. Darin untersucht der Bundesrat verschiedene Massnahmen, die den Finanzsektor wirksamer in den Übergang zu einer Netto-Null-Wirtschaft einbinden könnten.
Der Abschluss freiwilliger Branchenvereinbarungen und mehr Transparenz sind die Ansätze, die das höchste Erfolgspotenzial zu haben scheinen.
Die betrachteten Massnahmen basieren insbesondere auf folgenden Beobachtungen :
- Die Einbeziehung von Klimarisiken in Risikomanagementstrategien und -prozesse führt nicht zwangsläufig zu einer Veränderung in der Realwirtschaft.
- Obwohl in den letzten Jahren Fortschritte zugunsten „grüner“ Investitionen zu beobachten sind, investieren Schweizer Finanzinstitute weiterhin in erheblichem Umfang in fossile Energien.
Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse werden im Bericht neun Maßnahmen genannt, die den Finanzsektor in die Lage versetzen könnten, einen größeren positiven Einfluss auf das Klima zu nehmen.
Zu den diskutierten Vorschlägen gehören insbesondere Initiativen, die sich am europäischen Recht orientieren und auf mehr Transparenz abzielen, wie die Einführung von grünen Labels oder einer Taxonomie sowie die Einbeziehung der Klimafolgen in die Kundenberatung, um die Präferenzen der Anleger in Sachen Nachhaltigkeit zu kennen. Der Bericht knüpft somit an den Bericht des Bundesrates vom 20. Juni 2020 an, der eine Reihe von dreizehn möglichen Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Wirkung des Schweizer Finanzplatzes im Bereich der nachhaltigen Finanzen vorstellte.
Einige Entwicklungen sind jedoch neu. Unter dem Einfluss der neuen EU-Strategie für nachhaltige Finanzen befasst sich der Bundesrat beispielsweise mit Lösungen, die im Versicherungssektor und bei der Vergabe von Hypotheken entwickelt werden könnten, um Versicherte und Kreditnehmer dazu zu bewegen, kohlenstoffarme Projekte zu bevorzugen. Der Bericht zeichnet sich auch durch das verstärkte Interesse an freiwilligen Branchenvereinbarungen aus, die im Bericht von 2020 kurz erwähnt wurden.
Da das Ziel des Berichts darin besteht, das Potenzial jedes der in Betracht gezogenen Ansätze und ihre Durchführbarkeit zu bewerten, werden diese nach folgenden Kriterien analysiert :
- Klimawirkung, um das (direkte oder indirekte) Potenzial der betrachteten Maßnahme zu bewerten ;
- Hebelwirkung der Maßnahme und Voraussetzungen, um tatsächlich eine Klimawirkung zu erzielen oder zu maximieren ;
- Umsetzungsprozess ;
- mögliche andere relevante Aspekte (z. B. Verwaltungsaufwand bei der Umsetzung, Vereinbarkeit mit internationalen Standards).
Für jede in Betracht gezogene Maßnahme werden im Bericht mehrere Varianten untersucht, die sich durch ihre mehr oder weniger einschränkende Natur oder den Umfang ihres Anwendungsbereichs unterscheiden.
Der Abschluss freiwilliger Branchenvereinbarungen und die Transparenz der Daten werden als Maßnahmen empfohlen :
- Die freiwilligen Branchenvereinbarungen, die zwischen dem Bund und den Berufsverbänden des Finanzsektors (insbesondere der SBVg und der VAV) geschlossen werden, würden konkrete Ziele festlegen, um den Übergang zur CO2-Neutralität zu erleichtern. Gemäß den drei im Bericht vorgestellten Varianten würden diese Ziele von den Berufsverbänden unabhängig festgelegt (vorbehaltlich der vom Bund festgelegten Mindestanforderungen), im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Bund und jedem Berufsverband oder einseitig vom Bund. Die Erreichung der Ziele sollte regelmäßig bewertet werden, insbesondere anhand des Klimakompatibilitätstests PACTA, der bereits von mehreren Akteuren der Finanzmärkte angenommen wurde.
- Transparenz ist kein eigenständiges Ziel, sondern ein Grundprinzip, das in spezifische Maßnahmen integriert werden muss, wie z. B. das laufende Projekt, das darauf abzielt, die Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) zum Klimabericht verbindlich zu machen.
Laut dem Bericht müssen die Anforderungen an eine erhöhte Transparenz, um wirksam zu sein, nicht nur für Informationen über klimabezogene Finanzrisiken gelten, sondern auch für die (positiven oder negativen) Klimaauswirkungen von Unternehmen (Prinzip der doppelten Wesentlichkeit). Die Qualität der zur Verfügung gestellten Daten ist ebenfalls ein wichtiger Faktor : Die Daten sollten vergleichbar und zukunftsorientiert sein.
Diese Lösungen stehen im Einklang mit der bisherigen Klimastrategie der Schweiz. Seit dem Bericht von 2020 ist der Ruf nach mehr Transparenz zu einem Schlüsselelement der Schweizer Strategie für nachhaltige Finanzen geworden.
Darüber hinaus bekräftigt der Bundesrat mit der Förderung freiwilliger Branchenvereinbarungen anstelle verbindlicher gesetzlicher Maßnahmen seine Position, dass staatliches Handeln gegenüber marktwirtschaftlichen Lösungen subsidiär bleiben muss.
Eine solche vertragliche Maßnahme hat sicherlich Vorteile, darunter ein höheres Maß an Individualisierung und die Möglichkeit, gezielte und konkrete Verpflichtungen zur Erreichung der Klimaziele zu vereinbaren. Sie sollte auch eine bessere Akzeptanz bei den betroffenen Akteuren ermöglichen. Es ist jedoch zu befürchten, dass dieser Ansatz relativ hohe Transaktionskosten mit sich bringt und zu Kompromissen führt, die möglicherweise nicht ausreichen, um den klimatischen Herausforderungen zu begegnen.