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Digitale Finanzen

Der Bundesrat gibt die Richtung vor

(Übersetzt von DeepL)

In seinem Bericht über digitale Finanzen definiert der Bundesrat die Handlungsfelder in diesem Bereich für die kommenden Jahre. Er stellt fest, dass die digitale Transformation des Finanzsektors ein großes Wachstumspotenzial für den Wirtschaftsstandort Schweiz darstellt. Diese Transformation kann zu einer Verbesserung der Effizienz der Finanzmärkte, zu mehr Transparenz, zu einer besseren Anpassung der Dienstleistungen an die Kundenbedürfnisse sowie zu einer Kostensenkung führen. Der Bundesrat stellt jedoch fest, dass der Einsatz neuer Technologien auch die Anfälligkeit der Finanzakteure für Cyberangriffe erhöhen (siehe Célian Hirsch – laufende Dissertation), Marktmanipulationen begünstigen (siehe Yannick Caballero Cuevas – laufende Dissertation) oder die Bekämpfung der Geldwäsche erschweren kann (siehe Jeremy Bacharach – laufende Dissertation).

Dieser Bericht befasst sich mit zwölf Bereichen des digitalen Finanzwesens, insbesondere mit dem Aufkommen neuer Akteure, Open Finance, Cybersicherheit, künstlicher Intelligenz und Distributed-Ledger-Technologie. Diese Themen werden auch im Rahmen des vom Centre de droit bancaire et financier organisierten CAS Digital Finance Law behandelt.

Zu den wichtigsten Punkten gehören das Prinzip der Technologieneutralität und der risikobasierte Ansatz, d. h. same business, same risks, same rules, die weiterhin die Leitmotive im Bereich der digitalen Finanzen sind. Der Bundesrat stellt dann fest, dass immer mehr neue Akteure aus dem Bereich der neuen Technologien auftauchen. Diese FinTechs und BigTechs sind jedoch nicht von regulatorischen Anforderungen ausgenommen. Der Bericht lässt die Frage nach der dezentralen Finanzierung offen.

In Bezug auf Open Finance möchte der Bundesrat die Öffnung von Schnittstellen fördern, ohne sie jedoch wie die EU-Richtlinie über Zahlungsdienste verbindlich vorzuschreiben. Dieser Ansatz beruht daher auf der aktiven Beteiligung traditioneller Finanzinstitute. Letztere werden eine entscheidende Rolle bei der Standardisierung und Öffnung von Schnittstellen spielen. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Finanzinstitute in der Lage sein werden, die Projekte auszuwählen, die den Bedürfnissen der Branche und der Kunden am besten entsprechen. Er behält sich jedoch das Recht vor, zu regulieren, wenn die Entwicklung auf dem offenen Finanzmarkt zu langsam oder oberflächlich ist.

Was die Nutzung von Daten betrifft, möchte der Bundesrat neue Geschäftsmodelle fördern. Er erinnert jedoch daran, dass ihre Nutzung in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz und dem Rundschreiben 08/21 der FINMA zu operationellen Risiken (derzeit in Überarbeitung) erfolgen muss. Es müssen auch Maßnahmen zur Förderung der digitalen Selbstbestimmung ergriffen werden, damit die Nutzer mehr Kontrolle über ihre Daten haben. Der Bericht weist darauf hin, dass eine Überprüfung der Projekte zur Förderung des Datenaustauschs auf dem Finanzplatz durchgeführt wird. Dies wird insbesondere die Bekämpfung der Geldwäsche verbessern.

Diese zunehmende Nutzung von Daten ist nicht ohne Risiken, insbesondere im Hinblick auf Datenlecks. In diesem Zusammenhang erinnert der Bundesrat daran, dass ein hohes Maß an Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe erforderlich ist. Dies ist ein wichtiger Aspekt, wenn sensible Daten von mehreren Anbietern verarbeitet werden. Darüber hinaus arbeitet das Eidgenössische Finanzdepartement an der Einführung einer allgemeinen Meldepflicht für Cyberangriffe, die Banken und Finanzmarktinfrastrukturen betreffen (siehe die Meldung vom 17. Januar 2022).

Trotz dieser Risiken ermöglicht die zunehmende Nutzung von Daten den Aufschwung der künstlichen Intelligenz. Diese Technologie hat ein hohes disruptives Potenzial, das derzeit noch abstrakt ist. Sie wird es insbesondere ermöglichen, das Risikomanagement zu verbessern (z. B. die Filterung von Transaktionen) und hochgradig personalisierte Dienstleistungen für die Kunden anzubieten. Die Einführung dieser Technologie wirft jedoch Fragen zur Herkunft und Verwendung von Daten sowie zur Transparenz von Entscheidungsprozessen auf, die auf künstlicher Intelligenz basieren. Die Nutzung von Big Data könnte darüber hinaus zu gewissen Fehlentwicklungen führen. Man denke insbesondere an Marktmanipulationen. Der Bundesrat schlägt daher vor, eine Analyse des rechtlichen Rahmens für Anwendungen der künstlichen Intelligenz im Finanzsektor durchzuführen.

Was die Distributed-Ledger-Technologie betrifft, begrüßt der Bundesrat die Fortschritte, die das DLT-Gesetz gebracht hat. Er stellt jedoch fest, dass es nicht den Bedürfnissen in Bezug auf Kryptofonds entspricht. Daher ist eine Anpassung des Gesetzes über kollektive Kapitalanlagen erforderlich, um das ungenutzte Potenzial dieser Technologie bei der Verwahrung und Verwaltung virtueller Vermögenswerte sowie die Möglichkeit der Einführung neuer innovativer Produkte für kollektive Kapitalanlagen auszuloten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass dieser Bericht eine Bestandsaufnahme der digitalen Finanzwirtschaft in der Schweiz und der damit verbundenen regulatorischen Herausforderungen darstellt. Er zeigt auch die Hauptschwerpunkte des Handlungsfelds des Bundesrates für die kommenden Jahre auf. Allerdings hat der Bundesrat unserer Meinung nach noch Schwierigkeiten, die Herausforderungen der dezentralen Finanzwirtschaft sowohl in Bezug auf den Anlegerschutz als auch auf ihr disruptives Potenzial für den Banken- und Finanzsektor zu verstehen.