Vermögensverwaltung
Eine Renditegarantie in Millionenhöhe

Sébastien Pittet
(Übersetzt von DeepL)
Eine Bank, die ihrem Kunden eine Rendite von 5 % auf seine Investitionen garantiert, muss die Konsequenzen tragen. In den Urteilen 4A_361/2024 und 4A_363/2024 vom 18. Juni 2025 musste das Bankinstitut dies auf schmerzhafte Weise erfahren und wurde zur Zahlung von über 31 Millionen US-Dollar verurteilt.
Im Juni 2010 traf sich eine Bank mit zwei Brüdern einer reichen Familie aus Katar, um eine Geschäftsbeziehung aufzubauen. Nach mehreren Gesprächen schlossen die Parteien einen Kreditvertrag ab, in dem sich die Bank verpflichtete, den Kunden etwas mehr als 373’000’000 USD zur Verwaltung durch die Bank und 336’000’000 USD in bar zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug verpfänden die Kunden Aktien einer katarischen Bank im Wert von 550’000’000 USD.
Der Vertrag und sein Anhang sehen unter anderem Folgendes vor : (i) Die Bank erhebt lediglich eine Verwahrungsgebühr in Höhe von 0,1 % (keine Bearbeitungs- oder Verwaltungsgebühren) und (ii) die Bank garantiert eine jährliche Rendite von 5 % auf das investierte Vermögen (d. h. auf die 373’000’000 USD). In mehreren früheren Versionen des Vertrags war am Ende jeder Seite in Kleingedrucktem vermerkt, dass die angegebenen Renditen unverbindlich sind.
Im Juli 2011 beschweren sich die Kunden über die Rendite ihrer Anlage, die weniger als 5 % beträgt. Die Bank hingegen behauptet, dass dieser Satz nur unverbindlich ist. Der Streit dauert an, bis die Kunden im Januar 2018 beim Gericht erster Instanz des Kantons Genf eine Klage auf Zahlung von rund 56’000’000 USD durch die Bank (die inzwischen von einer anderen Bank übernommen wurde) einreichen.
Der von den Kunden geltend gemachte Schaden umfasst (i) von der Bank zu Unrecht erhobene Gebühren, (ii) die unterdurchschnittliche Wertentwicklung der Anlagen (d. h. die Differenz zwischen der garantierten jährlichen Rendite von 5 % und der tatsächlichen Rendite), (iii) einen Gewinnausfall aus nicht getätigten Anlagen (d. h. die Nichtverwendung des gesamten für die Anlage vorgesehenen Betrags von 373’000’000 USD) und (iv) einen Kapitalverlust aus verkauften Anlagen (Anlagen in nicht kapitalgeschützte Produkte).
In erster Instanz erkennt das Gericht alle von den Kunden geltend gemachten Schadenspositionen an. In zweiter Instanz gibt das Gericht der Berufung der Bank teilweise statt und erkennt einen Schaden von rund USD 31’700’000.- an, wobei nur die Schlussfolgerungen im Zusammenhang mit dem Kapitalverlust auf verkauften Anlagen zurückgewiesen werden. Sowohl die Kunden als auch die Bank legen gegen dieses Urteil Berufung ein.
Zur Beschwerde der Bank (BGer 4A_363/2024)
Die Bank wirft den kantonalen Richtern vor, willkürlich festgestellt zu haben, dass (i) sie sich verpflichtet habe, eine Rendite von 5 % auf die Anlagen zu garantieren, und (ii) dass sich diese Rendite auf das gesamte zu investierende Vermögen beziehe.
Eine erste Fassung des Vertrags sah eine garantierte Rendite von 4 % vor. Im Laufe der Verhandlungen erhöhte die Bank diesen Satz schrittweise, um den Anforderungen der Kunden gerecht zu werden, bis sie eine garantierte Rendite von 5 % festlegte. In diesem Zusammenhang kann sich die Bank nicht auf den Hinweis berufen, dass die angegebenen Zinssätze nur Richtwerte seien, da der Gegenstand der Verhandlungen gerade dieser Rendite war. Ausserdem sieht der Vertrag vor, dass der advanced amount dem invested amount entspricht. Die von der Bank garantierte Rendite basierte somit auf dem gesamten zu investierenden Kreditbetrag, d. h. etwa 373’000’000 USD.
Die Bank ist zudem der Ansicht, dass die Kunden die getätigten Investitionen und die erhobenen Bankgebühren bestätigt haben, da sie innerhalb der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Einspruchsfrist von einem Monat keinen Widerspruch eingelegt haben.
In Bezug auf die Investitionen erinnert das Bundesgericht daran, dass sich die Renditegarantie von 5 % auf eine jährliche Basis bezog, sodass eine monatliche Anfechtung der Kontoauszüge nicht erforderlich war. Generell hatten die Kunden im Januar 2014 (nach mehreren Anfragen) eine große Menge an Dokumenten (mehrere tausend Seiten) erhalten, die die Investitionen der letzten Jahre sowie die erhobenen Gebühren aufzeigten. Eine vollständige Analyse all dieser Unterlagen konnte von den Kunden innerhalb eines Monats nicht vernünftigerweise verlangt werden. Den Kunden kann auch nicht vorgeworfen werden, dass sie mit ihrem Widerspruch gewartet haben, bis sie alle Unterlagen erhalten hatten. In einer Vermögensverwaltungsbeziehung wird von den Kunden nämlich nicht erwartet, dass sie die getätigten Investitionen oder die erhobenen Gebühren regelmäßig überprüfen und analysieren (siehe hierzu beispielsweise das Genfer Urteil ACJC_1265_2024, c. 2.3 s.). Das Ziel dieser Dienstleistung besteht gerade darin, die Verwaltung des Vermögens an den Dienstleister zu delegieren. Im Übrigen hat die Bank selbst die vollständige Dokumentation verspätet vorgelegt. Die Bank begeht somit einen Rechtsmissbrauch, indem sie sich auf die Reklamationsklausel gegenüber den Kunden beruft.
Das Bundesgericht befasst sich schliesslich mit der Frage des Schadens. Um ihren Schaden nachzuweisen, haben die Kunden « äusserst genaue und detaillierte » Berechnungen vorgelegt. Sie haben auch ein privates Gutachten vorgelegt, das die Richtigkeit der Berechnungen bestätigt. Angesichts des Umfangs der Bemühungen und der Genauigkeit der von den Kunden zum Nachweis ihres Schadens vorgelegten Berechnungen ist das Bundesgericht einerseits der Ansicht, dass die Berechnungen der Kunden keiner Kritik standhalten, und andererseits, dass die Bank die Richtigkeit der Berechnungen und des Gutachtens nicht ausreichend widerlegt hat.
Die Beschwerde der Bank wird daher abgewiesen.
Zur Beschwerde der Kunden (BGer 4A_361/2024)
Zur Erinnerung : Die Kunden werfen der Bank vor, Produkte mit Verlust verkauft zu haben, obwohl sie sich verpflichtet hatte, in kapitalgeschützte Produkte zu investieren. Das Bundesgericht erinnert daran, dass ein kapitalgeschütztes Produkt (und insbesondere ein strukturiertes Produkt mit Kapitalschutz) nicht unbedingt einen vollständigen Schutz des investierten Kapitals bietet. Der Schutz ist daher relativ. Der Anleger hat keine Garantie, dass er seine gesamte Investition zurückerhält, sondern nur den mit dem Emittenten des Produkts vertraglich vereinbarten Betrag. Im vorliegenden Fall sah der Vertrag jedoch weder vor, dass die Anlagen in Produkte mit vollständig geschütztem Kapital getätigt werden mussten, noch verbot er der Bank den Verkauf der erworbenen Produkte. In diesem Punkt hat die Bank daher mit dem Verkauf bestimmter Anlagen mit Verlust nicht gegen ihre vertraglichen Verpflichtungen verstoßen.
Die Klage der Kunden wird daher abgewiesen.
Dieses Urteil verdeutlicht mehrere klassische Elemente von Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Anlageschäden. Im Gegensatz zu den meisten Entscheidungen des Bundesgerichts in diesem Bereich haben die Richter diesmal zugunsten der Kunden entschieden.
Die Anwendung von Reklamationsklauseln führt manchmal dazu, dass Gerichte Entscheidungen treffen, die aus Sicht der Kunden ungerecht erscheinen mögen. Letztere können aufgrund ihrer Passivität vollständig abgewiesen werden (BGer 4A_161/2020) oder ihre Ansprüche werden gekürzt (Liégeois, cdbf.ch/1428/). Dieses Urteil veranschaulicht einige interessante Grenzen dieser Klauseln, deren strikte Anwendung das Gerechtigkeitsempfinden verletzen könnte. In solchen Situationen ist, wie ein Professor gerne betont, ein materiell gerechtes Urteil erforderlich.
Der Nachweis des Schadens stellt für die Kunden oft ein erhebliches Hindernis dar (siehe insbesondere : Pittet, cdbf.ch/1297/). Obwohl dieses Urteil für die Kunden günstig ist, zeigt es doch alle Schwierigkeiten auf, mit denen diese konfrontiert sein können (zu dieser Frage : Thévenoz/Hirsch, Die Beurteilungsbefugnis des Richters hinsichtlich des Investitionsschadens (Art. 42 Abs. 2 OR)). Selbst in dieser besonderen Situation, in der die Rendite der Investitionen vertraglich auf 5 % festgelegt war, sind die Anstrengungen der Kunden zum Nachweis des Schadens beträchtlich. Wenn der Kunde diese Aufgabe sorgfältig angeht, erinnert diese Entscheidung daran, wie wichtig es für die Bank ist, den vom Kunden geltend gemachten Schaden genau zu bestreiten.