C-24-01
Aufsichtskonzept FINcontrol Suisse
Vorbereitungsarbeiten : Aufsichtskonzept zur laufenden Aufsicht über Vermögensverwalter nach Art. 17 Abs. 1 FINIG und Trustees nach Art. 17 Abs. 2 FINIG sowie über Prüfgesellschaften und leitende Prüfer
Die aufeinanderfolgenden Fassungen der Normen sind ab 1. Januar 2020 systematisch erfasst.
Die Gesetzesmaterialien sind nur für einige Erlasse erfasst worden und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.