Das Subsidiaritätsprinzip verpflichtet einen Staat nicht, den Steuerpflichtigen vor seinem Antrag auf internationale Amtshilfe in Steuersachen anzurufen, solange sein innerstaatliches Recht ihn nicht dazu zwingt. So hat sich das Bundesgericht zu der in der Rechtssache 2C_352/2024 (zur Veröffentlichung bestimmt) aufgeworfenen Rechtsfrage geäussert. Im Jahr 2020 ersuchte die israelische Steuerinformationsstelle die EStV um Übermittlung verschiedener Informationen (Identität der Kontoinhaber, Identität der wirtschaftlich Berechtigten, Gesamtvermögen der Konten usw.) zu 794 Konten von israelischen Staatsangehörigen, die im Verdacht standen, nicht deklarierte Bankkonten bei[...]
Die Bankkonten eines Anwalts können Informationen enthalten, die durch das Anwaltsgeheimnis geschützt sind und im Rahmen der Amtshilfe in Steuersachen nicht an einen ausländischen Staat weitergegeben werden dürfen. Dies ist bei einem mit dem Formular R eröffneten Kundenkonto davon auszugehen, aber auch andere Konten des Anwalts können geschützte Informationen enthalten. Dies sind die Grundsätze, die das Bundesgericht in einem Urteil 2C_116/2023 vom 2. Mai 2025 (Veröffentlichung im BGE vorgesehen) festgelegt hat, wobei es sich von der Auffassung der Eidgenössischen Steuerverwaltung[...]
Am 19. Februar 2025 hat der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zum Entwurf zur Ausweitung des automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen (AIA) auf Kryptowerte (die Botschaft) durch die Verabschiedung eines Melderahmens für Kryptowerte (MRK) übermittelt. Zusätzlich zum MRK schlägt die Botschaft Ergänzungen und Änderungen des Gesetzes (E-AIAG) sowie der Verordnung (E-AIAV) über den automatischen Informationsaustausch vor. Die neuen Regeln sollen am 1. Januar 2026 in Kraft treten, um 2027 erstmals ausgetauscht zu werden. Der Entwurf zielt ausserdem darauf ab, i) die[...]
In einem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil befreit das Bundesgericht entgegen der Auffassung der Eidgenössischen Steuerverwaltung eine Holdinggesellschaft von der Umsatzabgabe (i) im Fall einer konzerninternen Übertragung von Beteiligungen, welche die im DBG festgelegten Bedingungen für Umstrukturierungen nicht erfüllen, sowie (ii) nach der unentgeltlichen Gewährung von Beteiligungen an Mitarbeiter (9C_168/2023, 9C_176/2023 vom 25. November 2024). Der Fall betrifft eine holdingähnliche Gesellschaft, die zwei Transaktionen durchführt, welche die Eidgenössische Steuerverwaltung („ESTV“) als der Umsatzabgabe („UID“) unterliegend betrachtet. Die Holdinggesellschaft qualifiziert sich nämlich[...]
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