Ausbleibende Rückzahlung
Mehrere Optionen, die der Bank zur Verfügung stehen
Besart Buci — 23 August 2024
Im Urteil ACJC/201/2024 vom 13. Februar 2024 bestätigt der Genfer Gerichtshof die Gültigkeit einer Klausel zum Ausschluss des Vorteils der realen Diskussion (beneficium excussionis realis), nach der die Bank frei wählen kann, ob sie gegen den Kunden persönlich vorgeht (und damit sein gesamtes Vermögen angreift) oder die verpfändeten Vermögenswerte auf seinem Bankkonto verwertet. Die Fakten sind wie folgt: Am 4. Mai 2013 schließt ein saudi-arabischer Kunde eine Rahmenvereinbarung über Kreditfazilitäten und eine Verpfändungsurkunde ab, in der er alle seine bei[...]