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Kollektive Kapitalanlagen

Die Richtlinien der FINMA zur Bekämpfung der Praxis des Greenwashing

(Übersetzt von DeepL)

Am Rande der COP26 veröffentlichte die FINMA eine Mitteilung zur Aufsicht über die Prävention und Bekämpfung von Greenwashing. Dieses Dokument stellt die Erwartungen der FINMA zur Bekämpfung dieser Praxis im Bereich der Investmentfonds dar. Zunächst erinnert sie daran, dass auf nationaler und internationaler Ebene mehrere Initiativen ergriffen wurden, um die Transparenz in Bezug auf Nachhaltigkeit für Investoren und Kunden zu erhöhen. Tatsächlich ist einer der wichtigsten Aspekte bei der Prävention und Bekämpfung von Greenwashing der Zugang zu objektiven und genauen Informationen über die Nachhaltigkeit der getätigten Investitionen. Die FINMA stellt ferner fest, dass es bis heute leider keine spezifischen aufsichtsrechtlichen Vorschriften für Finanzprodukte und -dienstleistungen gibt, die sich auf Nachhaltigkeit beziehen. Dies erhöht das Risiko von Greenwashing. Vor diesem Hintergrund möchte die FINMA Anleger und Kunden vor solchen Praktiken schützen und so sicherstellen, dass Finanzprodukte und -dienstleistungen ihren Nachhaltigkeitszielen entsprechen.

In dieser Mitteilung werden drei Schwerpunkte behandelt, nämlich (i) Informationen zur Nachhaltigkeit von Schweizer kollektiven Kapitalanlagen, (ii) die Organisation von Instituten, die kollektive Kapitalanlagen mit Nachhaltigkeitsbezug verwalten, und (iii) Verhaltensregeln am Point of Sale.

Bezüglich der Informationen zur Nachhaltigkeit von Schweizer kollektiven Kapitalanlagen weist die FINMA darauf hin, dass Schweizer kollektive Kapitalanlagen, die sich auf die Bezeichnungen „ESG“, „nachhaltig“ oder „grün“ beziehen, zum Zeitpunkt ihrer Genehmigung und während ihrer gesamten Vermarktung auf dem Schweizer Markt besonders beachtet werden. So müssen die Informationen angemessen veröffentlicht werden und dürfen die Anleger nicht getäuscht werden. In diesem Zusammenhang schützt Art. 12 Abs. 1 KAG die Anleger vor Täuschung und Verwirrung bei der Bezeichnung von Anlagefonds. Zu den Praktiken des Öko-Waschens zählt die FINMA insbesondere kollektive Kapitalanlagen, die sich auf Nachhaltigkeit beziehen, ohne dass tatsächlich eine nachhaltige Anlagepolitik/Anlagestrategie verfolgt wird, oder kollektive Kapitalanlagen, die sich auf Nachhaltigkeit beziehen, indem sie Begriffe wie „Impact“ oder „Kohlenstoffneutralität“ verwenden, ohne dass die erzielten Auswirkungen oder Einsparungen messbar oder nachweisbar sind. Im Übrigen empfiehlt die FINMA als bewährte Praxis und aus Gründen der Transparenz, dass kollektive Kapitalanlagen Gegenstand eines Reporting sind, das den Anlegern zugänglich ist. Dieses hat zum Ziel, darzustellen, inwieweit die Anlagen ihre Nachhaltigkeitsziele erreicht haben.

Für Institute, die kollektive Kapitalanlagen mit Nachhaltigkeitsbezug verwalten, erinnert die FINMA daran, dass sie über eine angemessene Organisation verfügen müssen, insbesondere in Anwendung von Art. 9 FINIG, Art. 14 Abs. 1 Bst. c und Art. 20 Abs. 1 Bst. b KAG. Zu diesem Zweck werden insbesondere folgende Aspekte geprüft :

  • ob die Nachhaltigkeitskriterien und deren Einhaltung in den Anlageentscheidungsprozess einbezogen werden ;
  • ob das Institut über die erforderliche Expertise und das Fachwissen im Bereich Nachhaltigkeit verfügt ; oder
  • ob das Institut die zu verfolgende Nachhaltigkeitsstrategie festgelegt hat.

Darüber hinaus muss das Institut bei der Auswahl und Nutzung externer Nachhaltigkeitsdaten und -analysen oder Tools und Ratings sicherstellen, dass die Anbieter dieser Daten angemessen bewertet und überwacht werden, und die entsprechenden Informationen validieren. Die Angemessenheit der Organisation ist daher von größter Bedeutung, um Nachhaltigkeitsrisiken zu identifizieren, die zu den klassischen Risiken der Anlagetätigkeit hinzukommen.

Schliesslich weist die FINMA darauf hin, dass der Beratungsprozess Risiken des Greenwashing beinhalten kann. Die Verantwortung für die Begrenzung dieser Risiken liegt bei den Finanzdienstleistern, da diese haftbar gemacht werden können. Das FIDLEG enthält jedoch keine spezifischen Bestimmungen zur Bekämpfung des Greenwashing. Somit lassen sich aus dem FIDLEG keine besonderen Verpflichtungen ableiten, wie die Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden zu berücksichtigen sind. Diesbezüglich verweist die FINMA auf den Leitfaden zur Integration von ESG-Kriterien in den Beratungsprozess für Privatkunden der Schweizerischen Bankiervereinigung.

Unserer Meinung nach sollte auch daran erinnert werden, dass die allgemeinen Regeln des Mandats gelten. Im Falle einer mangelhaften Vertragserfüllung wird es jedoch schwierig sein, den Schaden, den der Kunde infolge einer Greenwashing-Praktik erlitten hat, objektiv zu quantifizieren. Dieser letzte Punkt zeigt, wie wichtig es ist, die Nachhaltigkeitsfaktoren finanziell zu quantifizieren und eine Taxonomie zu verabschieden, die die technischen Kriterien in diesem Bereich definiert. Dies würde sowohl für Finanzdienstleister als auch für Kunden eine bessere Transparenz bieten.

In einer Erklärung vom 3. November 2021 hat sich die FINMA übrigens verpflichtet, die Empfehlungen des Network for Greening the Financial System (NGFS) umzusetzen, die zusammenfassend vorschlagen, klimabezogene Finanzrisiken in die Überwachung einzubeziehen und zu veröffentlichen. Zu diesem Zweck wird das International Sustainability Standards Board zur Festlegung von Standards für die Offenlegung beitragen und gleichzeitig die Messung der klimabedingten Risiken, denen Finanzinstitute ausgesetzt sind, verbessern.

Abschließend kann diese Mitteilung nur begrüßt werden, da sie eine gewisse Vorhersehbarkeit hinsichtlich der Erwartungen und der Richtung gibt, die die FINMA bei der Prävention und Bekämpfung von Greenwashing einschlagen möchte. Dennoch bleiben viele Fragen offen, insbesondere in Bezug auf die Methoden zur Messung finanzieller Risiken im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit. Dieser Aspekt ist von entscheidender Bedeutung, da er die Veröffentlichung objektiver Nachhaltigkeitsinformationen für Aufsichtsbehörden und Investoren ermöglicht. Daher spielen internationale Organisationen eine wichtige Rolle bei der Festlegung der erforderlichen internationalen Standards und der Vermeidung unlauterer Praktiken im Bereich Nachhaltigkeit.