D-07-91
"Sustainability Risk Management" Recommendations
Articles en relation
Das Bundesgericht bestätigt ein Urteil des Genfer Gerichts, mit dem eine Haftungsklage gegen eine Bank wegen schlechter Vermögensverwaltung aufgrund unzureichender Tatsachenbehauptungen abgewiesen wurde (Urteil 4A_276/2024 vom 31. März 2025). Die Kundin unterhält seit den 1960er Jahren ein Bankkonto bei der betreffenden Bank. 1995 erbte sie 3 Millionen Euro und schloss einen Vermögensverwaltungsvertrag mit der genannten Bank ab. Zu diesem Zeitpunkt bestand das Portfolio der Kundin ausschliesslich aus Obligationen und liquiden Mitteln. Im Jahr 2001 unterzeichnete die Kundin ein Dokument mit[...]
Wenn mehrere Kunden im Rahmen desselben Betrugsfalls geschädigt werden, stellt sich in Versicherungsfragen eine wichtige Frage: Handelt es sich um einen einzigen Schadenfall oder um mehrere? In seinem Urteil 4A_626/2024 vom 21. März 2025 entscheidet das Bundesgericht, dass mehrere Schadenfälle vorliegen. Es bestätigt einen Schiedsspruch, der einer Bank jeglichen Versicherungsschutz verweigert hatte, mit der Begründung, dass jeder Anspruch eines geschädigten Kunden als separater Schadenfall zu betrachten sei, für den insbesondere ein separater Selbstbehalt gelte. Das Urteil erinnert daran, wie wichtig[...]
In seiner Medienmitteilung vom 21. März 2025 hat der Bundesrat über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Teilrevision der Vorschriften über die nichtfinanzielle Reporting und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen berichtet, die im Oktober 2024 abgeschlossen wurde. Der Bundesrat bekräftigt seine Absicht, das Schweizer Recht an internationale Standards anzupassen. Angesichts der jüngsten gesetzgeberischen Entwicklungen in der EU müssen Schweizer Unternehmen jedoch noch abwarten, wie es mit dem Revisionsentwurf zu Art. 964a ff. OR weitergeht. Der Bundesrat hat sich eine Frist bis Frühjahr[...]
In diesem Jahr werden die Generalversammlungen gemeinnütziger Unternehmen, die die Kriterien von Art. 964a Abs. 1 OR erfüllen, ihre Berichte über nichtfinanzielle Angelegenheiten gemäß Art. 964c Abs. 1 OR genehmigen müssen. In diesem Zusammenhang entstand eine Kontroverse über die Rechtsnatur der Abstimmung: Auf der einen Seite haben Novartis und Roche bereits eine Abstimmung mit konsultativem Charakter durchgeführt, während auf der anderen Seite die Ethos-Stiftung empört war und eine verbindliche Abstimmung forderte. Liest man den Text von Art. 964c Abs. 1[...]
Plus d'articles en relation