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A-09-01

Verordnung Liquiditätshilfen und Garantien an systemrelevante Banken

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Stabilität der Banken

Ein beeindruckender, aber noch zu vager Bericht des Bundesrates

Seit der Annahme der Too-big-to-fail-Regelung im Jahr 2011 sieht Art. 52 BankG vor, dass der Bundesrat drei Jahre nach Inkrafttreten der Regelung und danach alle zwei Jahre die Bestimmungen der Art. 7 bis 14b BankG überprüft, sie mit den entsprechenden internationalen Standards im Ausland vergleicht und der Bundesversammlung darüber Bericht erstattet, gegebenenfalls mit Vorschlägen für Gesetzes- oder Verordnungsänderungen. In seinem Bericht über systemrelevante Banken vom 4. Juni 2021 (BBl 2021 1487) kam der Bundesrat zum Schluss: "Der verfolgte Schweizer Ansatz[...]

Too big to fail

Das Financial Stability Board legt seinen zweiten Bericht vor

Das Financial Stability Board (FSB) begrüßt die Fortschritte der Schweiz bei der Umsetzung der "Too Big To Fail"-Regeln (TBTF), weist aber darauf hin, dass noch mehr Arbeit zu leisten ist. Sein zweiter Peer Review Report vom 29. Februar 2024 bezieht sich auf den Zeitraum 2022-2023 und zielt auf international tätige systemrelevante Banken (systemically important banks, SIBs) ab. Die zehn Empfehlungen, die das FSB ausspricht, lassen sich wie folgt zusammenfassen: Quantitative und qualitative Erhöhung der Ressourcen der FINMA: Neben einer Erhöhung[...]

Credit Suisse

Eingeständnis der Hilflosigkeit der FINMA

Am 19. Dezember 2023 veröffentlichte die FINMA ihren Bericht über die Credit Suisse. Dieser geht auf den Hintergrund des Absturzes ein (I.), um daraus "Lehren" zu ziehen (II.). I. 1856 war Alfred Escher an der Gründung eines Unternehmens beteiligt, das sich im Geschäft mit Handelskrediten hervortat. Die Schweizerische Kreditanstalt nahm bei Paul oder Virginie Kredite zu einem niedrigeren Zinssatz auf als bei der "Rail" oder "Wagon AG" und bereicherte sich an der Zinsdifferenz. Nach und nach investiert die Bank in[...]

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