Übermittlung von Kundendaten in die USA
Verurteilung eines Vermögensverwalters
Katia Villard
— 26 November 2021
Die direkte Übermittlung von Kundendaten über den Atlantik durch einen Vermögensverwalter im Rahmen des Steuerstreits zwischen der Schweiz und den USA stellt eine unerlaubte Handlung für einen fremden Staat dar, die nach Art. 271 Ziff. 1 StGB strafbar ist. So entschied das Bundesgericht in einem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 1 November 2021 (6B_216/2020). Es ist das zweite Mal, dass sich die Richter von Mon Repos mit dieser Angelegenheit befassen. Die „erste Runde“ konzentrierte sich auf die Frage des subjektiven Tatbestands[...]