Rechenschaftspflicht
Qualitative und quantitative Anforderungen an die Schlussfolgerungen
Grégoire Geissbühler
— 16 Juni 2021
In seinem Urteil 4A_287/2020 vom 24. März 2021 befasst sich das Bundesgericht mit der Frage der Vollstreckung einer Entscheidung über die Rechenschaftsablage und gibt drei Vorsichtsmaßnahmen an: Die durchzuführenden Schlussfolgerungen müssen präzise und möglich sein und durch die Entscheidung in der Sache abgedeckt werden. Eine Gesellschaft und eine Bank waren durch eine Reihe von Bankverträgen, insbesondere für den Kauf und Verkauf von Optionen, sowie durch einen Lombardkredit, der zu strittigen Margin Calls führte, verbunden. Dieser Rechtsstreit hat bereits zu zwei[...]