Skip to main content

C-09-17 W-01/2014

Zulassung von Vermögensverwaltern

  • FR DE IT
  • Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge
  • Berufliche Vorsorge
  • Stand am 23 März 2017
  • Entstehungsdatum : 20 Februar 2014
  • Letzte Änderung : 23 März 2017
  • Aufgehoben am : 31 Dezember 2019
  • Aufgehoben infolge der Änderung vom 01.01.2020 der Weisung W-01/2016.
  • FR DE IT
  • Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge
  • Berufliche Vorsorge
  • Stand am 23 März 2017
  • Entstehungsdatum : 20 Februar 2014
  • Letzte Änderung : 23 März 2017
  • Aufgehoben am : 31 Dezember 2019
  • Aufgehoben infolge der Änderung vom 01.01.2020 der Weisung W-01/2016.
Bemerkungen ? Fehlermeldung ?

Articles en relation

Verwaltung von Vermögen

Ein Stiftungsrat mit „extremer Passivität“ ist zivilrechtlich haftbar

Die Mitglieder eines Vorsorgestiftungsrats müssen die Anlagestrategie ausarbeiten sowie deren Umsetzung organisieren und überwachen. Andernfalls, insbesondere wenn sie ein Ermessensmandat ohne jegliche Anlagestrategie und ohne Überwachung des Verwalters abschließen, machen sich die Mitglieder zivilrechtlich haftbar (9C_496/2022, 9C_503/2022, 9C_504/2022, 9C_505/2022). Eine Vorsorgestiftung zugunsten eines Freiburger Pflegeheims beschliesst, einen Vertrag über die Verwaltung mit Ermessensspielraum mit einer Vermögensverwaltungsgesellschaft abzuschliessen. Diese gehört dem Schwiegersohn des ehemaligen Heimleiters und wird von diesem geleitet. Die Vermögenswerte der Stiftung werden in Unterfonds eines Umbrella-Fonds investiert, den[...]

Plus d'articles en relation