D-01-20
VSB 20
Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken
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Am 26. September 2025 haben die eidgenössischen Räte die letzte Revision der Geldwäschereibekämpfungsmassnahmen, die im Sommer 2023 in Angriff genommen worden war, verabschiedet. Zur Erinnerung: Der Entwurf der Regierung umfasste zwei Teile. Der erste Teil betraf die Einführung eines elektronischen Registers der wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen durch ein neues Gesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten (LTPM). Der zweite Teil umfasste mehrere Änderungen des GwG, von denen die umstrittenste die Ausweitung des Geltungsbereichs des Gesetzes[...]
Im Urteil ACJC/805/2025 vom 16. Juni 2025 entscheidet das Kantonsgericht Genf über eine Klage auf Berichtigung personenbezogener Daten im Bankwesen. Dieses Urteil, das unseres Wissens nach eine der ersten veröffentlichten Rechtsprechungen zu einer solchen Klage im Bankwesen darstellt, wirft Fragen zur Anwendung des revidierten Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) im Zusammenhang mit der Bezeichnung eines wirtschaftlich Berechtigten auf. Das Urteil, das inzwischen rechtskräftig ist, bestätigt das erstinstanzliche Urteil und präzisiert die Beweisanforderungen, die für die Ausübung des Rechts auf Berichtigung[...]
Ausnahmsweise enthält die Veröffentlichung der Rechtsprechung der Bankenaufsichtskommission (nachfolgend: die Kommission) für das zweite Halbjahr 2024 etwas mehr Substanz als üblich. In verfahrensrechtlichen Fragen scheinen vor allem Fragen im Zusammenhang mit der Beweislast und dem erforderlichen Beweisgrad die Behörde beschäftigt zu haben. In einem ersten Fall betont die Kommission, dass es umso mehr Aufgabe der Bank ist, die Einhaltung ihrer Sorgfaltspflichten nachzuweisen, wenn sie sich auf eine Ausnahme beruft, im vorliegenden Fall im Zusammenhang mit der Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten[...]
Mit drei Urteilen 1C_435/2024, 1C_604/2024 (zur Veröffentlichung bestimmt) und 1C_610/2024 vom 19. Mai 2025 beschließt das Bundesgericht, die vom Bundesrat 2022 und 2023 angeordnete Sperrung von Bankguthaben aufrechtzuerhalten, deren wirtschaftlich Berechtigte Personen aus dem politischen Umfeld des ehemaligen ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch sind. Die Vermögenswerte waren ursprünglich aufgrund eines Rechtshilfeersuchens der Ukraine an die Schweiz beschlagnahmt worden (siehe BAG, RR.2017.118-121, RR.2017.122, 6. Februar 2018). Anschliessend wurde festgestellt, dass die Ukraine kein Gesuch um Rückgabe der Vermögenswerte stellen kann, da das[...]
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