Änderung der anwendbaren Gebühren
Besondere Tarifbedingungen werden aufgrund fahrlässiger Untätigkeit des Kunden abgelehnt
Benjamin Vignieu
— 9 Mai 2025
In seinem Urteil ACJC/141/2025 vom 28. Januar 2025 hat das Genfer Gericht entschieden, dass die Übermittlung neuer Tarifbedingungen durch eine Bank gemäß ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eine stillschweigende Zustimmung vorsehen, ohne dass der Kunde rechtzeitig Widerspruch einlegt, eine wirksame Abweichung von den mit dem Kunden vereinbarten Sonderbedingungen über die Gebühren darstellt. Gegen dieses Urteil wurde Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Anfang 2019 eröffnete ein Kunde bei einer Genfer Bank ein Konto zur Hinterlegung einer grossen Anzahl von Aktien einer ausländischen Gesellschaft.[...]