Der CEO, der vertrauliche Informationen an einen Journalisten weitergibt, muss seinem Arbeitgeber den entstandenen Schaden ersetzen, im vorliegenden Fall die Kosten der Kommunikationsagentur. Die Tatsache, dass zuvor andere Presseartikel veröffentlicht worden waren, kann den Kausalzusammenhang nicht widerlegen (4A_159/2024). Ein Unternehmen einer portugiesischen Bank- und Finanzgruppe entlässt seinen CEO. Es weist ihn auf die Wahrung seines Berufsgeheimnisses hin. Einige Jahre später gibt es Gerüchte über die Solvenz der Gruppe. Ein Journalist kontaktiert den ehemaligen CEO, der vertrauliche Informationen weitergibt. Der Journalist[...]
Die europäische Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO) sieht spezifische Verpflichtungen für die verschiedenen Akteure vor, die in den verschiedenen Phasen der Entwicklung, des Betriebs und der Nutzung eines von der KI-VO betroffenen Tools tätig sind. Die beiden wichtigsten „Rollen“ im Hinblick auf diese Verpflichtungen sind die des „Anbieters“ („provider“) und des „Betreibers“ („deployer“). Es ist daher wichtig, die Rolle jedes Unternehmens in Bezug auf künstliche Intelligenzsysteme (KIS) oder allgemeine KI-Modelle (GPAIM) zu bestimmen (zu den Begriffen KIS und GPAIM siehe[...]
Mit drei Urteilen 1C_435/2024, 1C_604/2024 (zur Veröffentlichung bestimmt) und 1C_610/2024 vom 19. Mai 2025 beschließt das Bundesgericht, die vom Bundesrat 2022 und 2023 angeordnete Sperrung von Bankguthaben aufrechtzuerhalten, deren wirtschaftlich Berechtigte Personen aus dem politischen Umfeld des ehemaligen ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch sind. Die Vermögenswerte waren ursprünglich aufgrund eines Rechtshilfeersuchens der Ukraine an die Schweiz beschlagnahmt worden (siehe BAG, RR.2017.118-121, RR.2017.122, 6. Februar 2018). Anschliessend wurde festgestellt, dass die Ukraine kein Gesuch um Rückgabe der Vermögenswerte stellen kann, da das[...]
Die europäische Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO) sieht spezifische Verpflichtungen für die verschiedenen Akteure vor, die an den verschiedenen Phasen der Entwicklung, des Betriebs und der Nutzung eines von der KI-VO erfassten Werkzeugs beteiligt sind. Die beiden wichtigsten „Rollen“ im Hinblick auf diese Verpflichtungen sind die des „Anbieters“ („provider“) und des „Betreibers“ („deployer“). Es ist daher wichtig, die Rolle jedes Unternehmens in Bezug auf die von ihm verwendeten oder entwickelten KI-Systeme (KIS) oder Modelle für künstliche Intelligenz für allgemeine Zwecke[...]
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