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A-35-30

Bundesgesetz über die Aufhebung des ZBstG und des IQG

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Steuerliche Amtshilfe

Der Anwalt, seine Verschwiegenheitspflicht und seine Bankunterlagen

Die Bankkonten eines Anwalts können Informationen enthalten, die durch das Anwaltsgeheimnis geschützt sind und im Rahmen der Amtshilfe in Steuersachen nicht an einen ausländischen Staat weitergegeben werden dürfen. Dies ist bei einem mit dem Formular R eröffneten Kundenkonto davon auszugehen, aber auch andere Konten des Anwalts können geschützte Informationen enthalten. Dies sind die Grundsätze, die das Bundesgericht in einem Urteil 2C_116/2023 vom 2. Mai 2025 (Veröffentlichung im BGE vorgesehen) festgelegt hat, wobei es sich von der Auffassung der Eidgenössischen Steuerverwaltung[...]

Ausweitung des AIA auf Kryptowerte

Der Bundesrat veröffentlicht seine Botschaft

Am 19. Februar 2025 hat der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zum Entwurf zur Ausweitung des automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen (AIA) auf Kryptowerte (die Botschaft) durch die Verabschiedung eines Melderahmens für Kryptowerte (MRK) übermittelt. Zusätzlich zum MRK schlägt die Botschaft Ergänzungen und Änderungen des Gesetzes (E-AIAG) sowie der Verordnung (E-AIAV) über den automatischen Informationsaustausch vor. Die neuen Regeln sollen am 1. Januar 2026 in Kraft treten, um 2027 erstmals ausgetauscht zu werden. Der Entwurf zielt ausserdem darauf ab, i) die[...]

Umsatzabgabe

Eine Steuer konfrontiert mit ihrem ursprünglichen Zweck

In einem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil befreit das Bundesgericht entgegen der Auffassung der Eidgenössischen Steuerverwaltung eine Holdinggesellschaft von der Umsatzabgabe (i) im Fall einer konzerninternen Übertragung von Beteiligungen, welche die im DBG festgelegten Bedingungen für Umstrukturierungen nicht erfüllen, sowie (ii) nach der unentgeltlichen Gewährung von Beteiligungen an Mitarbeiter (9C_168/2023, 9C_176/2023 vom 25. November 2024). Der Fall betrifft eine holdingähnliche Gesellschaft, die zwei Transaktionen durchführt, welche die Eidgenössische Steuerverwaltung („ESTV“) als der Umsatzabgabe („UID“) unterliegend betrachtet. Die Holdinggesellschaft qualifiziert sich nämlich[...]

Import von Gold

Das Steuergeheimnis geht dem Transparenzprinzip vor

Das Bundesgericht hat entschieden: Das Steuergeheimnis hat Vorrang vor dem Öffentlichkeitsprinzip (zur Veröffentlichung bestimmtes Urteil 1C_272/2022, das in öffentlicher Sitzung mit vier zu einer Stimme verkündet wurde). Hintergrund des Urteils ist ein Antrag der NGO Gesellschaft für bedrohte Völker, der sich auf das Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) stützt. Die NGO verlangte vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BZG) Zugang zu detaillierten Statistiken über die Goldeinfuhren der wichtigsten Schweizer Importeure für den Zeitraum 2014 bis 2017. Das BFDF lehnte den Antrag zunächst ab,[...]

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