A-01-11
FINMA-GebV
FINMA-Gebühren- und Abgabenverordnung
Articles en relation
Eine grenzüberschreitende Finanzmarktaufsicht und eine gute internationale Zusammenarbeit sind für die Stabilität und Integrität der globalen Finanzmärkte von entscheidender Bedeutung. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat kürzlich eine Änderung des Bundesgesetzes über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMAG), des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG) und des Gesetzes über die Schweizerische Nationalbank (NBG) in die Vernehmlassung geschickt, um den Schweizer Rechtsrahmen an die aktuellen Bedingungen der internationalen Zusammenarbeit anzupassen. Dieser Kommentar konzentriert sich ausschliesslich auf die vorgeschlagenen Änderungen des FINMAG. Der Vorentwurf tendiert dazu, die Regeln[...]
Die FINMA darf eine Pressemitteilung über den Abschluss eines Enforcementverfahrens gegen eine namentlich genannte beaufsichtigte Person veröffentlichen, insbesondere um der Öffentlichkeit zu zeigen, dass sie gegenüber Verletzungen des Finanzmarktrechts nicht untätig ist (2C_682/2023 zur Veröffentlichung bestimmt). Die FINMA schliesst ein Enforcementverfahren gegen eine Bank ab, die die Geldwäschereivorschriften schwerwiegend verletzt hat. Einige Wochen später informierte die Aufsichtsbehörde die Bank über ihre Absicht, sechs Tage später eine Pressemitteilung zu diesem Verfahren zu veröffentlichen. In dem Entwurf der Pressemitteilung wird die Bank[...]
Die Urteile des Bundesgerichts 7B_158/2023 und 7B_874/2023 vom 6. August 2024 wurden in der gleichen Sache von der 2. strafrechtliche Abteilung im Zusammenhang mit einem Siegelverfahren gefällt. Das erste, zur Veröffentlichung bestimmte Urteil scheint uns im Gegensatz zum zweiten überzeugend. Ausnahmsweise - und das ist wichtig - wurde das Strafverfahren nicht wegen Geldwäscherei, sondern wegen Verstosses gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb eröffnet. Kurz gesagt verdächtigt die Zürcher Staatsanwaltschaft eine Person, von der man versteht, dass sie ein Mitarbeiter[...]
Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) bestätigt, dass comparis.ch AG (Comparis) aufgrund der angebotenen Dienstleistungen als Versicherungsvermittler im Sinne von Art. 40 Abs. 1 VAG zu qualifizieren ist und sich somit im öffentlichen Register der FINMA für ungebundene Versicherungsvermittler eintragen lassen muss (Urteil B-5886/2023 vom 5. Juli 2024). Im September 2023 entscheidet die FINMA, dass Comparis ein Versicherungsvermittler im Sinne von Art. 40 VAG ist und weist sie an, sich in das Register der ungebundenen Versicherungsvermittler einzutragen. Comparis legte beim BVGer Beschwerde ein,[...]
Plus d'articles en relation