Skip to main content

A-25-12

Verordnung des EJPD über den Höchstzinssatz für Konsumkredite

Articles en relation

Automatisierte Einzelentscheidung

Das Bonitätsprüfungsunternehmen muss seinen Algorithmus nicht offenlegen, aber erläutern

Das Credit Scoring Unternehmen muss der betroffenen Person das Verfahren und die konkret angewandten Grundsätze zur Erstellung ihres Bonitätsprofils erläutern. Darüber hinaus steht das Geschäftsgeheimnis des Unternehmens der Weitergabe von Informationen an die Behörde oder das Gericht nicht entgegen, die eine Interessenabwägung vornehmen muss (Urteil des EuGH vom 27. Februar 2025 in der Rechtssache C-203/22). Ein Mobilfunkanbieter verweigert einem österreichischen Staatsangehörigen (CK) den Abschluss eines Mobilfunkvertrags, der eine monatliche Zahlung von 10,- EUR beinhaltet hätte. Diese Ablehnung wird mit einer[...]

Kreditvertrag

Keine Veruntreuung, wenn die Zweckbestimmung der Vermögenswerte nicht ausreichend definiert ist.

Ein Kreditnehmer, der die geliehenen Gelder für einen anderen als den vertraglich festgelegten Zweck verwendet, kann ausnahmsweise der Veruntreuung schuldig gesprochen werden (Art. 138 Ziff. 1 StGB). Voraussetzung dafür ist allerdings noch, dass die Zweckbestimmung der verliehenen Vermögenswerte im Vertrag klar definiert ist, was im Urteil 6B_240/2024 vom 9. Januar 2025 nicht der Fall war. Auf der Grundlage eines „ Loan Agreements “ leiht eine Gesellschaft einer anderen Gesellschaft USD 300'000. Die Parteien sehen im Vertrag nicht ausdrücklich vor, dass[...]

Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs

Ein Zinssatz von 24 % verstößt nicht gegen den schweizerischen Ordre public.

Im Urteil 4A_57/2024 hält das Bundesgericht fest, dass ein Schiedsspruch, der den Schuldner eines nicht zurückgezahlten Darlehens zur Zahlung von Zinsen in Höhe von 24% anweist, nicht gegen die öffentliche Ordnung der Schweiz im Sinne von Art. V Ziff. 2 lit. b des New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (CNY). Zwei chinesische Unternehmen hatten einen Darlehensvertrag mit einer Laufzeit von zwei Monaten und einem Zinssatz von 8% pro Jahr abgeschlossen. Dieser Zinssatz sollte auf 15 %[...]

Ausbleibende Rückzahlung

Mehrere Optionen, die der Bank zur Verfügung stehen

Im Urteil ACJC/201/2024 vom 13. Februar 2024 bestätigt der Genfer Gerichtshof die Gültigkeit einer Klausel zum Ausschluss des Vorteils der realen Diskussion (beneficium excussionis realis), nach der die Bank frei wählen kann, ob sie gegen den Kunden persönlich vorgeht (und damit sein gesamtes Vermögen angreift) oder die verpfändeten Vermögenswerte auf seinem Bankkonto verwertet. Die Fakten sind wie folgt: Am 4. Mai 2013 schließt ein saudi-arabischer Kunde eine Rahmenvereinbarung über Kreditfazilitäten und eine Verpfändungsurkunde ab, in der er alle seine bei[...]

Plus d'articles en relation